
Gericht in Berlin - Justiz
Zuständigkeit im Rechtsstreit
Die für Rechtsstreitigkeiten zuständigen Gerichte in Berlin sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung und verfügt über eine Vielzahl von Fachbereichen.

Rechtsprechungsaufgaben der Justiz - Gericht in Berlin
Die Struktur der Gerichtsbarkeiten wird durch verschiedene Gerichtsverfassungen determiniert. Die Zuständigkeit ist dabei maßgeblich für die Bestimmung des zuständigen Gerichts.
Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Richter und Schöffen
Ein Richter oder eine Richterin ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht und nimmt als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Dabei ist es essenziell, dass er als neutrale Person unparteiisch Recht gegen jedermann spricht.
Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung lediglich an Recht und Gesetz gebunden.
Schöffen können im Strafverfahren, in der Handelsgerichtsbarkeit sowie in den Gerichtsbarkeiten für Arbeit, Finanzen, Soziales und Verwaltung als ehrenamtliche Richter agieren. Letztere werden in diesem Kontext als "Handelsrichter" bezeichnet, während die Laien im Strafverfahren den Titel "Schöffen" erhalten. Die Mitglieder der Schöffenschaft sind am Amtsgericht in der Funktion des Schöffengerichts, am Landgericht in der Funktion des Schwurgerichts sowie in weiteren Strafkammern tätig. Eine Besonderheit stellen die sogenannten Beamtenbeisitzer in Disziplinarsachen bei Verwaltungsgerichten dar. In einem umfassenderen Sinne können diese als Schöffen bezeichnet werden, wobei sie jedoch der Gruppe der Beamtenschaft zuzuordnen sind.
Zuständigkeit der Gerichte
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Fachgerichte in Berlin
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Rechtsanwälte in Berlin
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Gericht
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »