Gericht in Berlin - Justiz
Zuständigkeit im Rechtsstreit
Gericht in Berlin mit der Zuständigkeit im Rechtsstreit sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt. Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung mit vielen Fachbereichen.

Justiz mit Rechtsprechungsaufgaben - Gericht in Berlin
Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Zuständigkeit der Gerichte
Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.
[ Weitere Ämter und Behörden ]
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Rechtsanwälte in Berlin
Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen.
Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
Die meißten Rechtsanwälte in Berlin haben sich spezialisiert auf Fachgebiete.
Arbeitrecht
Finanzrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Justizbehörden
Justizeinrichtungen

Aufbau der Gerichtsbarkeiten
Der Aufbau der Gerichtsbarkeiten wird durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)
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