Bundessozialggericht

Bundessozialgericht Berlin - Justiz

Recht - Arbeitslosigkeit - Alter - Krankheit - Pflegebedürftigkeit

Bei Streitigkeiten, die sich auf Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit beziehen, ist das Sozialgericht in Kassel zuständig. Für das Sozialgericht Berlin ist das Bundessozialgericht in Kassel die nächsthöhere Instanz. Das Bundessozialgericht (BSG) nimmt die Funktion des obersten Gerichts der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland wahr.

Gericht

Bundessozialgericht als höhere Instanz

Das Bundessozialgericht ist die nächst höhere Instanz des Landessozialgericht in Berlin. Das Gericht soll bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Sozialleistungsträgern dienen.

Rechtgebend dient es der Sozialen Sicherheit der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Das Bundessozialgericht ist als Revisionsgericht ausschließlich für die Entscheidung über Rechtsfragen zuständig. Es fällt die Entscheidung über Revisionen, die sich auf Urteile des Landessozialgerichts Berlin beziehen.

Untergeordnete Gerichte in Berlin

Untergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Sozialgerichts sind:

  • Landessozialgericht
  • Sozialgericht
  • Klage einreichen

    Eine Klage oder ein Antrag wegen Eilbedürftigkeit kann schriftlich per Brief der Geschäftsstelle gestellt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen muss eine auf diesem Wege eingereichte Klage handschriftlich unterschrieben sein.

    Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig ist.

    Verteidigung vorm Landessozialgericht

    Beim Bundessozialgericht müssen Sie durch einen Anwalt Klage einlegen.

    [ Mehr Gerichte in Berlin ]

    ANZEIGE

    Adresse

    Graf-Bernadotte-Platz 5
    34119 Kassel

    Kontakt

    Telefon
    0561/3107 1

    Anfahrt

    Deutsch Bahn Kassel-Hbf
    Tram 1, 3, 4, 7

    Map / Stadtplan

    Stadtplan
    ANZEIGE Thalia

    Onlineshop für Medien aller Art mit einer riesigen Auswahl von mehr als 13 Mio. Artikeln


    Besucher Information Bundessozialgericht

    Öffnungszeiten
    Montag 08:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 16:00
    Donnerstag 08:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00
    Samstag Geschlossen
    Sonntag Geschlossen
    ANZEIGE
    Allgemeine Informationen Bundessozialgericht

    Klage

  • einfaches, von Ihnen unterschriebenes Schreiben
  • etwaige Bescheide in Kopie beigefügen
  • Klage zweifach einreichen
  • Kosten eines sozialgerichtliches Verfahren

    Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei, wenn sie in dieser Eigenschaft klagen. Das gilt auch für Verfahren vor dem Landessozialgericht.

    Anwaltliche Vertretung

    Sie können sich vorm SG selbst vertreten und eine Klage durch formloses Schreiben erheben oder die Klage auf der Rechtsantragsstelle des Gerichts protokollieren lassen.

    Prozesskostenhilfe

    Wer auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Sie wird aber nur bewilligt, wenn die Klage auch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erhoben wird.

    Prozesskostenhilfe
    Formular - Antrag
    Anwalt in Berlin

    Rechtsanwälte

    Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.

    Die meißten Rechtsanwälte in Berlin haben sich spezialisiert auf Fachgebiete.

    Rechtsanwälte ►

    ANZEIGE
    Gericht

    Gericht

    Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

    Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

    Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

    Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »

    ANZEIGE