Senat von Berlin
Parlament - Senat - Landesregierung
Der Senat von Berlin wird als Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet.

Berliner Regierung - Senat von Berlin
Die Berliner Landesregierung (Senat von Berlin) ist ein Kollegialorgan, das der Exekutive, Legislative oder auch Judikative zugehört.
Die Mitglieder der Regierung sind Senatoren. Sie besitzen unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder und zugleich Leiter einer Senatsverwaltung. Die Senatsverwaltungen entsprechen den Ministerien in anderen Bundesländern.
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Der Senat von Berlin tagt einmal in der Woche im Senatssitzungssaal des Roten Rathaus.
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Landesregierung Berlin
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Zusammensetzung der Berliner Landesregierung - Landtag - Regierungschef - Senatsverwaltung
Abgeordnetenhaus (Berliner Landtag)
Das Abgeordnetenhaus ist nach der Berliner Verfassung das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags im Bezirk Mitte.
Regierender Bürgermeister
In der Hauptstadt wird die Regierung durch den Senat ausgeübt und besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und den Senatsmitgliedern, den Senatoren. Der Regierenden Bürgermeister ist einem Ministerpräsidenten eines Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt. Sein Amtssitz ist das Rote Rathaus im Bezirk Mitte.
Senatsverwaltung
Die Landesregierung ist in Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind. Jede Senatsverwaltung hat einen eigenen Amtssitz in der Hauptstadt.
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