Abgeordnetenhaus Berlin
Abgeordnetenhaus im Preußischen Landtag - Berliner Parlament
Das Parlamentsgebäude ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin mit Sitz im ehemaligen Preußischen Landtag. Das Abgeordnetenhaus von Berlin liegt im Bezirk Mitte nahe dem Potsdamer Platz.

Parlamentsgebäude - Abgeordnetenhaus
Das Parlamentsgebäude beherbergt neben den großen Sitzungssaal, Beratungsräume, die Räume der Fraktionen und der Abgeordneten.
Wahl von Abgeordneten
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Gewählt werden mindestens 130 Abgeordnete von denen 60 % direkt in ihren Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden.
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Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Landtag / Abgeordnetenhaus
Regierungsgebäude
Umgebung Parlamentsgebäude
Web-Seite
- www.parlament-berlin.de
Adresse
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin Mitte
Kontakt
030/2325 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U2
Bus M29, M41
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Aufgaben des Abgeordnetenhaus Berlin
Gesetzgebung
Eine der drei wichtigsten Aufgaben im Berliner Parlament ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte unterteilt:
Das Abgeordnetenhaus wählt
Kontrolle der Regierung und Senat
Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie das Interpellationsrecht, welches nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses realisiert wird durch:
Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht, nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu.
Auch das Recht auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung zu nehmen ist eine Möglichkeit der Kontrolle.
Ein starkes Instrument stellt ferner die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres über den Hauptausschuss dar.
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Arbeitsweise des Parlaments
Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage Donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen.
Jeweils zwei Tage zuvor, am Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung.
Die Plenarsitzung beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge.
Je nach Tagesordnung können die Sitzungen im Berliner Parlament bis tief in die Nacht andauern, gelegentlich werden zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen.
Neben den Sitzungen im Plenum gibt es Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird.
Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können.
Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein Feierabendparlament. Die Abgeordneten im Berliner Parlament üben ihr Amt theoretisch in ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem „normalen“ Beruf nach. In der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit.
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