Abgeordnete im Abgeordnetenhaus von Berlin
Landtag - Parlament - Abgeordnete - Fraktion
Eine politische Partei ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes danach streben, politische Macht und die entsprechenden Positionen zu besetzen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen.
Abgeordnete/r im Abgeordnetenhaus von Berlin
Abgeordnete/r (auch Parlamentarier/in oder Volksvertreter) ist die von Wahlberechtigten in ein Parlament gewählte Person.
Abgeordnete im Abgeordnetenhaus sind für mindestens eine Legislaturperiode (in Berlin 5 Jahre) im Berliner Parlament vertreten.
Abgeordnete genießen juristische Immunität, d. h., sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat.
Die Kurzbezeichnungen für Abgeordnete des Berliner Landesparlaments ist MdL.
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Fraktionen im Landtag - Abgeordnetenhaus
Im Abgeordnetenhaus sind die Partei vertreten die vom Wähler mit mindestens 5 % aller Stimmabgaben gewählt wurden. Als Fraktion bezeichnet man einen Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele.
Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus/Landtag
130 Sitze waren im Abgeordnetenhaus zu vergeben. Die genaue Aufteilung s. unter Sitzverteilung.
Berliner Landtag
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Weitere Regierungsgebäude
Umgebung Landtag
Web-Seite
- www.parlament-berlin.de
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Abgeordneten Liste
Die Liste aller Parlamentsabgeordneten in Berliner Landtag erhalten Sie unter:
Das Abgeordnetenhaus Berlin
Präsidium, Sitzverteilung und Parteien im Landtag
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