Landessozialgericht Berlin und Brandenburg
Berliner Gericht mit Zuständigkeit für Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit
Sozialgericht in Berlin und Brandenburg mit Informationen zu Adresse, Stadtplan, Anfahrt, Öffnungszeiten, Rechtsantragstelle, Klage, Anwaltliche Vertretung, Prozesskostenhilfe.
Das Landessozialgericht Berlin und Brandenburg befindet sich im Bundesland Brandenburg in der Landeshauptstadt Potsdam.

Gerichtsbarkeit Landessozialgericht Berlin und Brandenburg
Das Landessozialgericht Berlin und Brandenburg ist die nächst höhere Instanz des Sozialgericht in Berlin. Es soll bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Sozialleistungsträgern dienen.
Rechtgebend dient das Landessozialgericht der Sozialen Sicherheit der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
Verteidigung vorm Landessozialgericht
Beim Landessozialgericht Berlin und Brandenburg können Sie ohne Vertretung durch einen Anwalt selbst Klage einlegen. Sie können dies schriftlich tun und an die Adresse des Gerichts senden. Sie können Ihre Klage in den Hausbriefkasten des Gerichts einwerfen oder Ihre Klage selbst abgeben.
Wenn Sie sich zur Einlegung der Klage selbst nicht in der Lage sehen, können Sie auch die Rechtsantragsstelle der Gerichte in Anspruch nehmen.
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Besucher Informationen Landessozialgericht Berlin und Brandenburg
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle | |
---|---|
Montag | 08:00 - 16:00 |
Dienstag | 08:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:00 - 16:00 |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |


Rechtsanwälte
Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
Die meißten Rechtsanwälte in Berlin haben sich spezialisiert auf Fachgebiete.
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Allgemeine Informationen Landessozialgericht Berlin und Brandenburg
Klage
• einfaches, von Ihnen unterschriebenes Schreiben
• etwaige Bescheide in Kopie beigefügen
• Klage zweifach einreichen
Kosten eines sozialgerichtliches Verfahren
Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei, wenn sie in dieser Eigenschaft klagen. Das gilt auch für Verfahren vor dem Landessozialgericht.
Anwaltliche Vertretung
Sie können sich vorm SG selbst vertreten und eine Klage durch formloses Schreiben erheben oder die Klage auf der Rechtsantragsstelle des Gerichts protokollieren lassen.
Prozesskostenhilfe
Wer auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Sie wird aber nur bewilligt, wenn die Klage auch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erhoben wird.
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