Landessozialggericht

Landessozialgericht Berlin - Justiz

Zweite Instanz - Recht - Arbeitslosigkeit - Alter - Krankheit - Pflegebedürftigkeit

Bei Streitigkeiten, die sich auf Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit beziehen, ist das Sozialgericht in Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz zuständig.

Das Landessozialgericht Berlin und Brandenburg befindet sich im Bundesland Brandenburg in der Landeshauptstadt Potsdam.

Gericht

Gerichtsbarkeit Landessozialgericht Berlin und Brandenburg

Das Landessozialgericht Berlin und Brandenburg ist die nächst höhere Instanz des Sozialgericht in Berlin. Es soll bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Sozialleistungsträgern dienen.

Rechtgebend dient das Landessozialgericht der Sozialen Sicherheit der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Übergeordnete Gerichte in Berlin

Übergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Sozialgerichts sind:

  • Bundessozialgericht
  • Klage einreichen

    Eine Klage oder ein Antrag wegen Eilbedürftigkeit kann schriftlich per Brief oder Fax oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen muss eine auf diesem Wege eingereichte Klage handschriftlich unterschrieben sein.

    Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig ist.

    Verteidigung vorm Landessozialgericht

    Beim Landessozialgericht Berlin und Brandenburg können Sie ohne Vertretung durch einen Anwalt selbst Klage einlegen. Sie können dies schriftlich tun und an die Adresse des Gerichts senden. Sie können Ihre Klage in den Hausbriefkasten des Gerichts einwerfen oder Ihre Klage selbst abgeben.

    Wenn Sie sich zur Einlegung der Klage selbst nicht in der Lage sehen, können Sie auch die Rechtsantragsstelle der Gerichte in Anspruch nehmen.

    [ Mehr Gerichte in Berlin ]

    ANZEIGE

    Adresse

    Försterweg 2-6
    14482 Potsdam

    Kontakt

    0331/9818 5
    E-Mail »

    Anfahrt

    S-Bahn S7
    Bus 696

    Map / Stadtplan

    Stadtplan

    Besucher Informationen Landessozialgericht Berlin und Brandenburg

    Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
    Montag 08:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 16:00
    Donnerstag 08:00 - 16:00
    Freitag 08:00 - 12:00
    Samstag Geschlossen
    Sonntag Geschlossen

    BehinderungBarrierefrei Hinweis ! Behinderten-Parkplätze befinden sich direkt neben dem Haupteingang des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Behindertengerechte Toiletten befinden sich im 1. und 3. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes.

    ANZEIGE
    Allgemeine Informationen Landessozialgericht Berlin und Brandenburg

    Klage

  • einfaches, von Ihnen unterschriebenes Schreiben
  • etwaige Bescheide in Kopie beigefügen
  • Klage zweifach einreichen
  • Kosten eines sozialgerichtliches Verfahren

    Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei, wenn sie in dieser Eigenschaft klagen. Das gilt auch für Verfahren vor dem Landessozialgericht.

    Anwaltliche Vertretung

    Sie können sich vorm SG selbst vertreten und eine Klage durch formloses Schreiben erheben oder die Klage auf der Rechtsantragsstelle des Gerichts protokollieren lassen.

    Prozesskostenhilfe

    Wer auf Grund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Sie wird aber nur bewilligt, wenn die Klage auch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erhoben wird.

    Prozesskostenhilfe
    Formular - Antrag
    Anwalt in Berlin

    Rechtsanwälte

    Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.

    Die meißten Rechtsanwälte in Berlin haben sich spezialisiert auf Fachgebiete.

    Rechtsanwälte ►

    ANZEIGE
    Gericht

    Gericht

    Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

    Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

    Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

    Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »

    ANZEIGE