Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Zuständigkeit im Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der BGH der Bundesrepublik Deutschland ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Bundesgerichtshof Bundesrepublik Deutschland in Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof Bundesrepublik Deutschland ist ein Revisionsgericht. Das BGH hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Vor dem BGH in Karlsruhe können in Zivilsachen grundsätzlich nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten.
Die Richter des BGH sind in Senate eingeteilt, die je einen Vorsitzenden und bis acht weitere Mitglieder haben.
In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz unterstellt.
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Aufbau der Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland
Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung mit vielen Fachbereichen.
Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwälte
Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
Die meißten Rechtsanwälte haben sich spezialisiert auf Fachgebiete.
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