Amtsgericht

Amtsgericht in Berlin

Familienrecht - Zivilrechtrecht - Strafsachen

Das Amtsgericht Berlin ist zuständig für Familien-, Zivilrecht- und Strafsachen. Um die staatliche Rechtspflege bürgernah und direkt anzubieten, ist in jedem Berliner Bezirk ein Amtsgericht eingerichtet. Die Gerichtsbezirke orientieren sich an Verwaltungsgrenzen.

Amtsgericht

Das Amtsgericht

Das Amtsgericht in Berlin fungiert als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Protokollführung der Geschäftsstelle kann als erste Anlaufstelle fungieren, um Erklärungen zu Protokoll aufzunehmen, die für andere Gerichte bestimmt sind. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung durch das aufnehmende Amtsgericht.

In Abhängigkeit des jeweiligen Verfahrensgegenstandes kann es sich um die erste Instanz handeln, ansonsten ist es am konkreten Gerichtsverfahren unbeteiligt.

Gemäß der geltenden Bestimmungen ist das Amtsgericht mit mindestens einem Richter zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Einzelrichter.

Zuständigkeit der Amtsgerichte

  • Zivilsachen
  • Strafsachen
  • Übergeordnete Gerichte in Berlin

    Übergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Amtsgerichts sind das:

  • Landgericht
  • Oberlandesgericht
  • Bundesgerichtshof
  • Wo finde ich ein Amtsgericht in meiner unmittelbaren Umgebung?

    Die Adressen, Kontakte und Öffnungszeiten finden Sie unter Standorte der Amtsgerichte in Berlin nach Bezirk auf unserer Seite.

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    Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

    Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

    Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

    Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »

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