Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Berlin

Zuständigkeit im Rechtsstreit

Das Oberlandesgericht Berlin ist im Berliner Bezirk Schöneberg ansässig. Das Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin.

Oberlandesgericht

Berliner Oberlandesgericht

Das Berliner Kammergericht, auch Oberlandesgericht genannt, ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und fungiert als höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin. Das Berliner Oberlandesgericht ist im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof angesiedelt.

Das Oberlandesgericht ist mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. Gemäß der geltenden Rechtsordnung konstituiert sich das Oberlandesgericht aus einem Zivil- und einem Strafsenat. Der Senat konstituiert den sogenannten Spruchkörper des Oberlandesgerichts. Der Senat setzt sich aus drei Richtern zusammen, von denen einer den Vorsitz innehat.

Gemäß der geltenden Verfahrensordnung wird bei der Eröffnung eines Hauptverfahrens der Strafsenat im ersten Rechtszug mit einer Besetzung von fünf Richtern, einschließlich des Vorsitzenden, ausgestattet. Sofern dem Strafsenat die Mitwirkung zweier weiterer Richter nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache nicht notwendig erscheint, kann er bei der Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen, dass er in der Hauptverhandlung nur mit drei statt fünf Richtern zu besetzen ist.

Zuständigkeit

Gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz wird die sachliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts geregelt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen in Verbindung mit den landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnungen.

Gegen Justizverwaltungsakte kann in Sachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Die Zuständigkeit liegt in der Regel bei einem Zivilsenat oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts, wobei die Zuordnung je nach Rechtsmaterie erfolgt.

Zivilsachen

In zivilrechtlichen Belangen ist das Oberlandesgericht in erster Instanz zuständig für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Gemäß dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz obliegt dem Gericht zudem die Zuständigkeit für Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen.

In zweiter Instanz ist es zuständig für Rechtsmittel:

  • Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • In den von den Familiengerichten entschiedenen Sachen
  • In den Belangen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Angelegenheiten.
  • Berufung gegen Entscheidungen des Landgerichts
  • Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts
  • Strafsachen

    In Strafsachen ist das Oberlandesgericht zuständig:

  • Erste Instanz für Staatsschutzsachen
  • Erste Instanz bei Abgeordnetenbestechung
  • Revisionsinstanz für Revisionen gegen Urteile des Strafrichters und Schöffengerichts oder Berufungsurteile des Landgerichts
  • Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern des Landgerichts
  • Die vorliegende Instanz fungiert als einzige Instanz zur gerichtlichen Entscheidung gegen den ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft im Klageerzwingungsverfahren oder Ermittlungserzwingungsverfahren.
  • Ordnungswidrigkeiten

    Das Oberlandesgericht fungiert als Instanz der Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht. Der Bußgeldsenat setzt sich aus einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin zusammen, bei Geldbußen über 5.000 Euro mit drei Berufsrichtern.

    Über Amtsgerichte in Berlin

    Die Amtsgerichte in Berlin sind zuständig für Familien-, Zivilrecht- und Strafsachen. Bitte entnehmen Sie unserm Verzechnis Standorte der Amtsgerichte in Berlin nach Bezirk folgende Informationen: Adresse, Kontakt und Öffnungszeiten. Um die staatliche Rechtspflege bürgernah und direkt anzubieten, ist in jedem Berliner Bezirk ein Amtsgericht eingerichtet.

    Ein Berliner Amtsgericht nimmt die Funktion der Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahr. In manchen Fällen ist es die erste Instanz, in anderen Fällen ist es am konkreten Gerichtsverfahren unbeteiligt. Das Gericht ist mit Einzelrichtern besetzt.

    Übergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Amtsgerichts sind das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Prozessordnungen und dem Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt.

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