Arbeitsgericht in Berlin
Zuständig im Arbeitsrechtsstreit
Das Arbeitsgericht in Berlin ist das Gericht erster Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht befindet sich im Ortsteil Tiergarten.

Arbeitsgericht Berlin
Die mündlichen Verhandlungen sind beim Arbeitsgericht Berlin grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle vom Arbeitsgericht erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
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Das Gericht
Ein Berliner Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Es gibt viele Fachbereiche der Gerichte.
Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Zuständigkeit der Gerichte
Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.
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Fachgerichte in Berlin
Arbeit
Finanzen
Soziales
Justizverwaltung
Justizbehörden
Justizeinrichtungen
Adresse
Magdeburger Platz 110785 Berlin Tiergarten
Anfahrt
U-Bahn U1Bus 106, M48, M85
Besucher Informationen Arbeitsgericht
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:30 - 13:00 |
Dienstag | 08:30 - 13:00 |
Mittwoch | 08:30 - 13:00 |
Donnerstag | 08:30 - 13:00 und 15:45 - 17:15 |
Freitag | 08:30 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |

Rechtsanwälte in Berlin
Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
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Aufbau der Gerichtsbarkeiten
Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)