
Bundesarbeitsgericht für Berlin - Justiz
Arbeitsrecht - Obere Instanz
Das Bundesarbeitsgericht für Berlin ist das letztinstanzliche Gericht für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Behörde ist das BAG dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht. Das Bundesarbeitsgericht befindet sich im Bundesland Thüringen in der Landeshauptstadt Erfurt.

Bundesarbeitsgericht Bundesrepublik Deutschland in Erfurt
Das Bundesarbeitsgericht hat die wichtige Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu wahren und das Recht in den Bereichen fortzubilden, in denen der Gesetzgeber unbewusst keine abschließenden Regelungen geschaffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat.
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin.
Gemäß der geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgt in der Regel keine Feststellung von Tatsachen, sondern eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidungen ausschließlich im Hinblick auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Untergeordnete Gerichte
Untergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Bundesarbeitsgerichts sind:
Klage einreichen
Eine Klage oder ein Antrag wegen Eilbedürftigkeit kann schriftlich per Brief der Geschäftsstelle gestellt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen muss eine auf diesem Wege eingereichte Klage handschriftlich unterschrieben sein.
Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig ist.
Verteidigung vorm Landessozialgericht
Beim Bundessozialgericht müssen Sie durch einen Anwalt Klage einlegen.
Adresse
Hugo-Preuß-Platz 199084 Erfurt / Thüringen
Anfahrt
Deutsche Bahn: Erfurt (Hbf)Tram 4
Besucher Informationen Bundesarbeitsgericht
Öffnungszeiten | |
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Montag | 08:00 - 15:30 |
Dienstag | 08:00 - 15:30 |
Mittwoch | 08:00 - 15:30 |
Donnerstag | 08:00 - 15:30 |
Freitag | 08:00 - 15:30 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Formular - Antrag

Rechtsanwälte in Berlin
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Gericht
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »