Landesarbeitsgericht Berlin
Zuständig im Arbeitsrechtsstreit
Das Landesarbeitsgericht ist das Gericht zweiter Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich in Berlin Tiergarten.
Das Landesarbeitsgericht
Das Berliner Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung.
Das Landesarbeitsgericht ist ein gemeinsames Gericht der Länder Berlin und Brandenburg.
Das LAG ist mit seinen 26 Kammern das größte deutsche Landesarbeitsgericht.
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Gericht in Berlin
Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Zuständigkeit der Gerichte
Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.
Aufbau der Gerichtsbarkeiten
Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)
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Arbeitrecht
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Justizbehörden
Justizeinrichtungen
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Adresse
Magdeburger Platz 110785 Berlin Tiergarten
Anfahrt
U-Bahn U1Bus 106, M48, M85
Besucher Informationen Landesarbeitsgericht Berlin
Öffnungszeiten | |
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Montag | 08:30 - 13:00 |
Dienstag | 08:30 - 13:00 |
Mittwoch | 08:30 - 13:00 |
Donnerstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 15:45 - 17:15 |
Freitag | 08:30 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Gericht
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.