Landesarbeitsgericht Berlin

Zuständig im Arbeitsrechtsstreit

Das Landesarbeitsgericht ist das Gericht zweiter Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich in Berlin Tiergarten.

Landesarbeitsgericht Berlin

Das Landesarbeitsgericht

Das Berliner Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung.

Das Landesarbeitsgericht ist ein gemeinsames Gericht der Länder Berlin und Brandenburg.

Das LAG ist mit seinen 26 Kammern das größte deutsche Landesarbeitsgericht.

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Gericht in Berlin

Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Zuständigkeit der Gerichte

Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.

Aufbau der Gerichtsbarkeiten

Gesetzbuch

Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.

Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.

Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.

(Text Quelle: Wikipedia)

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Aufbau von Gerichten in Berlin
Fachgerichte in Berlin

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Justizbehörden

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Adresse

Magdeburger Platz 1
10785 Berlin Tiergarten

Kontakt

Telefon
030/9017 10

Anfahrt

U-Bahn U1
Bus 106, M48, M85

Map / Stadtplan

Stadtplan Berlin

Besucher Informationen Landesarbeitsgericht Berlin

Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00
Dienstag 08:30 - 13:00
Mittwoch 08:30 - 13:00
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 15:45 - 17:15
Freitag 08:30 - 13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

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Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.

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Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

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