
Landesarbeitsgericht Berlin
Arbeitsrecht - Zweite Instanz
Das Arbeitsgericht in Berlin ist für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig. Das Landesarbeitsgericht ist ein Gericht der Länder Berlin und Brandenburg. Das Gerichtsgebäude befindet sich im Ortsteil Tiergarten.

Das Landesarbeitsgericht
Das Landesgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Auseinandersetzungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Das Berliner Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit ist es regelmäßig Berufungs- oder Beschwerde-Gericht zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichts.
Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts ist als Rechtsmittel die Revision oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.
Das LAG ist mit seinen 26 Kammern das größte deutsche Landesarbeitsgericht.
Übergeordnete Gerichte
Übergeordnete Gerichte im Instanzenzug des Arbeitsgerichts sind:
Klage einreichen
Eine Klage oder ein Antrag wegen Eilbedürftigkeit kann schriftlich per Brief oder Fax oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen muss eine auf diesem Wege eingereichte Klage handschriftlich unterschrieben sein.
Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig ist.
Verteidigung vorm Arbeitsgericht Berlin
Vor dem Landesarbeitsgericht besteht in zweiter Instanz eine Anwaltspflicht. Es besteht die Möglichkeit, dies schriftlich an die Adresse des Gerichts zu senden. Es besteht die Möglichkeit, die Klage entweder in den Hausbriefkasten am Arbeitsgericht Berlin einzuwerfen oder sie persönlich abzugeben.
Besucher Informationen Landesarbeitsgericht Berlin
Öffnungszeiten | |
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Montag | 08:30 - 13:00 |
Dienstag | 08:30 - 13:00 |
Mittwoch | 08:30 - 13:00 |
Donnerstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 15:45 - 17:15 |
Freitag | 08:30 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Formular - Antrag

Rechtsanwälte in Berlin
Der Rechtsbeistand gehört mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Anwälte können jedermann beraten oder vertreten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
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Gericht
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »