
Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Zuständigkeit in finanzgerichtlichen Streitigkeiten
Das in Cottbus ansässige Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame und einzige obere Landesgericht der Länder Berlin und Brandenburg der Finanzgerichtsbarkeit. Das Gericht ist in erster Instanz für den Rechtsweg in Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständig.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Das Finanzgericht (Abkürzung FG) ist ein besonderes Fachgericht. Es fungiert als Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten in Berlin und Brandenburg. Darüber hinaus ist es zuständig für Entscheidungen in Bezug auf Kindergeld, Steuerberatungsangelegenheiten, Eigenheim-, Investitions- und Altersvorsorgezulagen.
Die Finanzgerichtsbarkeit zeichnet sich durch eine abweichende Struktur im Vergleich zu den übrigen Gerichtsbarkeiten aus. Sie ist in zwei Stufen aufgebaut.
Die Richter sind zuständig für die Entscheidung von Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürgern und der Finanzverwaltung (d. h. den Finanzämtern, den Zollbehörden, den Familienkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund in Altersvorsorgezulagesachen).
Was wird geprüft?
Die Zuständigkeit der Richter umfasst die Entscheidung über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürgern und der Finanzverwaltung, wozu Finanzämter, Zollbehörden, Familienkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund in Altersvorsorgezulagesachen zählen.
Das Gericht nimmt eine Prüfung vor, um festzustellen, ob der Kläger alle Formalitäten (Sachurteilsvoraussetzungen) erfüllt und ob sein Klagebegehren berechtigt ist. Das Gericht ist nicht an die Angaben des Klägers oder der Finanzbehörde gebunden. Vielmehr obliegt es dem Gericht, alle Fakten und die Rechtslage von Amts wegen zu ermitteln. Den Beteiligten wird rechtliches Gehör gewährt. Es besteht für den Kläger sowie die beklagte Finanzbehörde die Möglichkeit, sich zu allen Punkten, die als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung dienen sollen, zu äußern. Beachtet der Kläger alle erforderlichen Formalitäten und ist das Klagebegehren als berechtigt einzustufen, so wird das Gericht der Klage stattgeben. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das Verfahren vor dem Finanzgericht selbst zu führen. Alternativ steht ihnen auch die Option zur Verfügung, sich durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer vertreten zu lassen.
Gegen Urteile des Finanzgerichts besteht gemäß der deutschen Finanzgerichtsbarkeit, die einen zweistufigen Aufbau aufweist, als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzgericht (BFH).
Zuständigkeit der Gerichte
Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.
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Von-Schön-Straße 10
03050 Cottbus
Auskunft
Telefon
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Tram 3
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Besucher Informationen Finanzgericht
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Montag | 08:00 - 15:00 |
Dienstag | 08:00 - 15:00 |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 |
Donnerstag | 08:00 - 15:00 |
Freitag | 08:00 - 15:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Formular - Antrag

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Gericht
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Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Oberste Aufsichtsbehörde für alle Gerichte in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »