
Bundesfinanzgericht Sitz München
Bundesfinanzhof - Zuständigkeit im Rechtsstreit
Das Bundesfinanzgericht hat seinen Sitz in München. Das Gericht ist in zweiter Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Richter entscheiden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürgern und der Finanzverwaltung (Finanzämter, Zollbehörden, Familienkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund in Altersvorsorgezulagesachen).

Bundesfinanzgericht mit Sitz in München
Der Bundesfinanzgericht in München (auch Bundesfinanzhof genannt) ist eines der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland. Er ist zuständig für Steuer- und Zollsachen und fungiert somit als oberste Instanz in diesen Bereichen. Neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht nimmt der Bundesfinanzhof eine bedeutende Rolle im deutschen Justizsystem ein.
Der Bundesfinanzhof nimmt in erster Linie die Funktion eines Revisionsgerichts wahr. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte der Länder. Darüber hinaus fungiert er als Beschwerdegericht, über das das Rechtsmittel der Beschwerde gegen bestimmte Entscheidungen der Finanzgerichte zulässig ist.
Anreise zum Bundesfinanzgericht
Zum Bundesfinanzgericht in München reisen Sie schnell und bequem mit Bus, Bahn oder Flug von Berlin aus.
Formular - Antrag

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Gericht
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Die oberste Aufsichtsbehörde für den Bundesfinanzhof ist das Bundesministerium für Justiz »