Bundesfinanzgericht Sitz München
Gerichte - Zuständigkeit im Rechtsstreit
Das Bundesfinanzgericht befindet sich in München. Das Gericht ist in zweiter Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Die Richter befinden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung (Finanzämter, Zollbehörden, Familienkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund in Altersvorsorgezulagesachen.

Bundesfinanzgericht mit Sitz in München
Das oberste Gericht in München ist für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundesfinanzgericht ist ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt, jedoch in seiner Tätigkeit und Entscheidungen unabhängig.
Gerichte in Berlin
Die Gerichte in Berlin sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt. Ein Berliner Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Es gibt viele Fachbereiche der Gerichte.
Amtsgericht ist die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Oberlandesgericht (Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Zuständigkeit der Gerichte
Weiterer Informationen über Zuständigkeit entnehmen Sie bitte den Fachgerichten (s.rechts) unter der Rubrik Fachgerichte in Berlin.
Anreise zum Bundesfinanzgericht
Zum Bundesfinanzgericht in München reisen Sie schnell und bequem mit Bus, Bahn oder Flug von Berlin aus.
[ Weitere Ämter und Behörden ]
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Aufbau der Gerichtsbarkeiten
Der Aufbau der Gerichtsbarkeiten wird durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)
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