Oberverwaltungsgericht Berlin
Zuständigkeit im Rechtsstreit
Das Oberverwaltungsgericht Berlin befindet sich im Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf. Das Gericht ist das gemeinsame Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg.
Oberverwaltungsgericht Berlin
Die Institution Oberverwaltungsgericht Berlin ist das zweitinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich u. a. Personen des Privatrechts und Personen- und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts gegenüber. Vereinfacht ausgedrückt, ist das Gericht zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen.
Als zweitinstanzliche Gericht entscheidet das Oberverwaltungsgericht über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide der Verwaltungsgerichte Berlins und Brandenburgs sowie über Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der ersten Instanzen.
Aufbau der Gerichtsbarkeiten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin ist ein Organ der Rechtsprechung mit vielen Fachbereichen.
Gerichtsbarkeiten werden durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt.
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
(Text Quelle: Wikipedia)

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Dienstag | 08:30 - 15:00 |
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