Oberverwaltungsgericht

Oberverwaltungsgericht Berlin und Brandenburg

Zuständigkeit im Rechtsstreit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin ist im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelegen. Das zuständige Gericht ist das gemeinsame Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg.

Oberverwaltungsgericht

Oberverwaltungsgericht Berlin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin nimmt die Funktion eines zweitinstanzlichen Gerichts der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich demnach Personen des Privatrechts und Personen- und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts gegenüber. In vereinfachter Form ist das Gericht zuständig, wenn Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden sollen.

Das länderübergreifende Oberverwaltungsgericht nimmt die Funktion eines zweitinstanzlichen Gerichts wahr und entscheidet über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide der Verwaltungsgerichte Berlins und Brandenburgs. Darüber hinaus ist es zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der ersten Instanzen.

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Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich Öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

Oberste Aufsichtsbehörde für das Gericht in Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz »

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