Finanzamt in Berlin - Termin
Amt der Finanzverwaltung - Terminvereinbarung
Das Finanzamt Berlin ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Das Amt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).
Terminvereinbarung mit dem Finanzamt Berlin
Eine Terminvereinbarung mit der Finanzbehörde in Berlin und ihren Zweigstellen ist nicht erforderlich. Im Falle von Rückfragen besteht die Möglichkeit, sich an das für den Wohnort zuständige Finanzamt schriftlich oder telefonisch zu wenden. Die Kontaktdaten sind der angegebenen Telefonnummer zu entnehmen. Siehe dazu mehr unter: Finanzamt im Bezirk (Standorte).
Bürgerservice
Das Finanzamt ganz in ihrer Nähe ist nach Bezirk oder nach Postleitzahl geordnet. Nutzen Sie den Bürgerservice und vereinbaren Sie zur Beratungstermin.
Aufgaben der Finanzverwaltung
Aufgabe der Berliner Finanzverwaltung ist die Verwaltung der Steuern. Die interne Organisation im Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt. Bürger bekommen im Finanzamt für Steuerangelegenheiten einen Termin für individuelle Beratung und Vergabe der Steuerklassen.
Zuständigkeit Finanzamt-Behörde - Standorte
Das Finanzamt ganz in ihrer Nähe ist nach Bezirk oder nach Postleitzahl geordnet. Vereinbahren Sie zur ortsnahen Beratung einen Termin per E-Mail.
Formulare zur Steuererklärung
Formulare für eine Steuererklärung finden Sie auf jeder der Finanzamtseiten unter der Rubrik Finanzamt im Bezirk.
Im Zuge der Automatisierung der Finanzverwaltung wird versucht, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts.
Wenn Sie eine Steuersoftware verwenden, können Sie die Steuererklärung auch direkt elektronisch ans zuständige Finanzamt übermitteln.
Zuständigkeit - Behörden Wegweiser
Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?
Zuständige Steuerbehörde in Berlin ist, wo der Wohnsitz an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält.
Bei mehrfachem Wohnsitz ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält.
Ebenso gilt bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Steuerpflichtigen, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.
Nebenstehend finden Sie die Finanzämter mit Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten sowie Aufgaben und Leistungen der Finanzämter in den Bezirken.
Terminvereinbarung
In der Regel besteht keine Notwendigkeit, einen Termin beim Finanzamt zu vereinbaren.
Finanzamt im Bezirk - Standorte
- Charlottenburg
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Weißensee
- Prenzlauer Berg
- Reinickendorf
- Schöneberg
- Spandau
- Steglitz
- Tempelhof
- Treptow-Köpenick
- Wedding
- Wilmersdorf
- Zehlendorf
Finanzverwaltung Finder
Steuererklärung-Hilfe
Amt für Körperschaften
Körperschaften sind auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände. Sie sind im Regelfall rechtsfähig, können aber auch Teil einer übergeordneten juristischen Person sein (unselbsständige Körperschaft).
Zuständig für Besteuerung der Branchen: Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds, Versicherungen.
Finanzamt für Körperschaften
Formulare
Hier erhalten Sie weitere Erläuterungen sowie Angaben zum Bezug der erforderlichen Formulare
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen
Finanzamt für Kraftfahrzeugsteuer
Finanzamt für Hundesteuer
Finanzamt für Zweitwohnungsteuer
* Die Finanzbehörden wie Fahndung und Strafsachen, Kraftfahrzeugsteuer und Hundesteuer sind dem Finanzamt untergeordnet.
Finanzbehörden
- Finanzamt f. Fahndung und Strafsachen
- Finanzamt für Kraftfahrzeugsteuer
- Finanzamt für Hundesteuer
- Finanzamt für Zweitwohnungsteuer
Finanzverwaltung
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