Nach dem Berliner
Hundesteuergesetz muss
Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten
Lebensführung" in Berlin einen Hund hält. Die Steuer beträgt für
einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.
Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem
Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der
Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen
Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke
ausgibt. |
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Die Hundesteuermarke
muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der
Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden
regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die
Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne
Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat
darstellen. |
| Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen. |
| Die Hundesteuer ist bei den jeweiligen Finanzämtern zu entrichten. |
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