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Hundesteuer

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Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung

 
 

Hundesteuer Berlin

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Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält. Die Steuer beträgt für einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.

Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt.

Infos zur Hundehaltung 

 

 
  Tierheim
  Tierklinik
  Tierwelt
   
  Hundehaltung
   
  Hundesteuer Infos
  Finanzamt
   
Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen.
Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen.
Die Hundesteuer ist bei den jeweiligen Finanzämtern zu entrichten.
 Dokumente zum downloaden
 Hundesteuer - berlinstadtservice.de    

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