Finanzamt Tempelhof
Örtliche Behörde der Finanzverwaltung
Das Finanzamt Tempelhof ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Das Amt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).
Finanzbehörde
Das Finanzamt Tempelhof befindet sich im Ortsteil Tempelhof.
Aufgaben Finanzamt Tempelhof
Aufgabe der Finanzbehörde in Tempelhof ist die Verwaltung der Steuern.
Die interne Organisation vom Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.

Zuständigkeit der Finanzamt-Behörde
Das Finanzamt ganz in ihrer Nähe ist nach Bezirk oder nach Postleitzahl geordnet. Vereinbahren zur ortsnahen Beratung Sie einen Termin per E-Mail.
Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung:
Formulare zur Steuererklärung
Formulare für eine Steuererklärung finden Sie zum runterladen dieser Seite.
Im Zuge der Automatisierung der Finanzverwaltung wird versucht, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts.
Wenn Sie eine Steuersoftware verwenden, können Sie die Steuererklärung auch direkt elektronisch ans zuständige Finanzamt übermitteln.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Finanzamt kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Finanzamtsnummer Tempelhof
- 1121
Finanzämter in Berlin
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Finanz-Behörden
Steuerhilfe
Adresse
Tempelhofer Damm 234-236
12099 Berlin Tempelhof
Kontakt
Telefon 030/9024 210
Telefax 030/9024 2190 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U6
Bus 170
Besucher Informationen Finanzamt Tempelhof
Öffnungszeiten | |
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Montag | 08:00 - 13:00 |
Dienstag | Nach Vereinbarung |
Mittwoch | Nach Vereinbarung |
Donnerstag | 11:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Bankverbindungen Finanzamt
BLZ 100 500 00
Konto Nr. 6 600 046 463
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
BLZ 100 100 10
Konto Nr. 691 555 100
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
Gewerbesteuererklärung
Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.