Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer

Örtliche Behörde der Finanzverwaltung

Das Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Standort Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer

Das Finanzamt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).

Das Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer befindet sich im Ortsteil Prenzlauer Berg.

Finanzamt ür Fahndung und Strafsachen

Aufgaben Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer

Aufgabe der Finanzbehörde für Kraftfahrzeugsteuer ist die Verwaltung der Steuern.

Die interne Organisation vom Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.

Zuständigkeit der Finanzamt-Behörde

Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung:

  • Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für Berlin
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    Zahlungsmöglichkeiten

    Am Finanzamt für Kraftfahrzeugsteuer kann nur mit Girocard bezahlt werden.

    [ Mehr Ämter und Behörden ]

    Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer

    • 1131

    Finanzämter in Berlin

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    Finanz-Behörden

    Steuerhilfe

    Adresse

    Storkower Straße 134
    10407 Berlin Prenzlauer Berg

    Kontakt

    Telefon 030/9024 2888 8
    Telefax 030/9024 2890 0
    E-Mail »

    Anfahrt

    S-Bahn S8, S9, S41,S42
    Bus 156

    Map / Stadtplan

    Stadtplan

    Besucher Informationen Finanzamt Berlin für Kraftfahrzeugsteuer

    Öffnungszeiten
    Montag 08:00 - 13:00
    Dienstag Nach Vereinbarung
    Mittwoch Nach Vereinbarung
    Donnerstag 11:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 13:00
    Samstag Geschlossen
    Sonntag Geschlossen

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    Bankverbindungen Finanzamt

    Berliner Sparkasse

    BLZ 100 500 00

    Konto Nr. 6 600 046 463

    IBAN: DE94100500006600046463

    BIC: BELADEBEXXX

    Deutsche Postbank AG

    BLZ 100 100 10

    Konto Nr. 691 555 100

    IBAN: DE09100100100691555100

    BIC: PBNKDEFFXXX

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    Steuer-Hinweis

    Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)

    Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung

    Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

    Gewerbesteuererklärung

    Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

    Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Umsatzsteuererklärung

    Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.

    Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

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    Lohnsteuerhilfeverein

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