Zweitwohnungsteuer Berlin - Finazamt
Örtliche Behörde der Finanzverwaltung
Die Zweitwohnungsteuer entsteht, wenn im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung gehalten wird. Das Finanzamt Berlin ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommensteuer, Zweitwohnungsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Geltungsbereich für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuerpflicht gilt auch, wenn Haupt- und Zweitwohnung in Berlin liegen.
Verpflichtung zur Abgabe einer Zweitwohnungsteuer
Zur Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt sind Mieterin oder Mieter verpflichtet, die eine Wohnung als Zweitwohnung bewohnen.
Bürgerservice
Das Finanzamt ganz in ihrer Nähe ist nach Bezirk oder nach Postleitzahl geordnet. Nutzen Sie den Bürgerservice und vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin.
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Adresse
Neue Jakobstraße 6 - 7
10179 Berlin Mitte
Kontakt
Telefon 030/9024 220
Telefax 030/9024 2290 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U2, U8
Bus 147, 165, 265
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Zweitwohnungsteuerpflicht bei selbst genutztes Wohneigentum
Zahlt die eine Zweitwohnung innehabende Person keine Miete, tritt an deren Stelle der Betrag, der sich bei Anwendung des jeweils gültigen Mietspiegels ergibt.
Zweitwohnungsteuer bei mehreren Bewohnern
Der Wohnungsanteil ist zu gleichen Teilen anzurechnen, hinzu kommen die individuell genutzten Räume.

Zweitwohnungsteuer bei Studierenden
Studierende, die in Berlin eine Wohnung bewohnen und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen Zweitwohnungsteuer an das Amt zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Hauptwohnsitz das Kinderzimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung ist.
Höhe der Steuerabgabe
Der Steuersatz beträgt 5% (ab 01.01.2019, 15 %) der Nettokaltmiete, also der Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.
Zahlung / Fälligkeit
Die Zweitwohnungsteuer ist als Jahresbetrag bis zum 15. Juli fällig.
Im Normalfall erhalten Sie automatisch vom zuständigen Finanzamt Nachricht, wenn sie einen Nebenwohnsitz angemeldet haben.
Erforderliche Unterlagen
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie eine Kopie des Mietvertrags und eine Wohnugsgeberbescheinigung.
Zuständig ist das Finanzamt im Bezirk
Zuständig für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist Ihr Finanzamt in Wohnortnähe.
Formular
Sie haben hier die Möglichkeit das vorgefertigte Formular auszufüllen um es anschließend an die Steuerbehörde weiterzuleiten.
Finanzamt im Bezirk
- Charlottenburg
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Weißensee
- Prenzlauer Berg
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- Zehlendorf
Finanzazverwaltung Finder
Steuerhilfe
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Bankverbindungen Finanzamt
BLZ 100 500 00
Konto Nr. 6 600 046 463
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
BLZ 100 100 10
Konto Nr. 691 555 100
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
Gewerbesteuererklärung
Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
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