Finanzamt Schöneberg

Örtliche Behörde der Finanzverwaltung

Das Finanzamt Schöneberg ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Das Amt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).

Finanzamt Schöneberg

Das Finanzamt Schöneberg befindet sich im Ortsteil Schöneberg.

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Aufgaben Finanzbehörde in Schöneberg

Aufgabe der Finanzbehörde in Schöneberg ist die Verwaltung der Steuern.

Die interne Organisation vom Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.

Finanzamt Charlottenburg

Zuständigkeit der Finanzamt-Behörde

Das Finanzamt ganz in ihrer Nähe ist nach Bezirk oder nach Postleitzahl geordnet. Vereinbahren zur ortsnahen Beratung Sie einen Termin per E-Mail.

Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung:

  • Beratung und Vergabe der Steuerklassen
  • Besteuerung natürlicher Personen
  • Verwaltung der Grunderwerbssteuer
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    Formulare zur Steuererklärung

    Formulare für eine Steuererklärung finden Sie zum runterladen dieser Seite.

    Im Zuge der Automatisierung der Finanzverwaltung wird versucht, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts.

    Wenn Sie eine Steuersoftware verwenden, können Sie die Steuererklärung auch direkt elektronisch ans zuständige Finanzamt übermitteln.

    Zahlungsmöglichkeiten

    Am Finanzamt kann nur mit Girocard bezahlt werden.

    [ Mehr Ämter und Behörden ]

    Finanzamtsnummer Schöneberg

    • 1118

    Finanzämter in Berlin

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    Finanz-Behörden

    Steuerhilfe

    Adresse

    Potsdamer Straße 140
    10783 Berlin Schöneberg

    Kontakt

    Telefon 030/9024 180
    Telefax 030/9024 1890 0
    E-Mail »

    Anfahrt

    U-Bahn U1, U2
    Bus M19, M48, 106, 187

    Map / Stadtplan

    Stadtplan

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    Besucher Informationen Finanzamt Schöneberg

    Öffnungszeiten
    Montag 08:00 - 13:00
    Dienstag Nach Vereinbarung
    Mittwoch Nach Vereinbarung
    Donnerstag 11:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 13:00
    Samstag Geschlossen
    Sonntag Geschlossen

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    Bankverbindungen Finanzamt

    Berliner Sparkasse

    BLZ 100 500 00

    Konto Nr. 6 600 046 463

    IBAN: DE94100500006600046463

    BIC: BELADEBEXXX

    Deutsche Postbank AG

    BLZ 100 100 10

    Konto Nr. 691 555 100

    IBAN: DE09100100100691555100

    BIC: PBNKDEFFXXX

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    Steuer-Hinweis

    Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)

    Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung

    Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

    Gewerbesteuererklärung

    Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

    Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Umsatzsteuererklärung

    Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.

    Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

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    Lohnsteuerhilfeverein

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