Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen

Örtliche Behörde der Finanzverwaltung

Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen befindet sich im Ortsteil Tempelhof.

Geltungsbereich Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsache

Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Bürgerservice

Das Finanzamt in Berlin Tempelhof. Nutzen Sie den Bürgerservice und vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin.

ANZEIGE

Adresse
Ullsteinstraße 66
12109 Berlin Tempelhof

Kontakt
Telefon 030/9024 3264 9
Telefax 030/9024 3290 0
E-Mail »

Anfahrt
U-Bahn U6
Bus 170

Map / Stadtplan
Stadtplan

Besucher Informationen Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen

Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 14:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

ANZEIGE


Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Das Amt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).

Berliner Finanzbehörde

Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen befindet sich im Ortsteil Tempelhof.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Aufgaben Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen

Aufgabe der Finanzbehörde für Fahndung und Strafsachen ist die Verwaltung der Steuern.

Die interne Organisation vom Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.

Zuständigkeit der Finanzamt-Behörde

Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung:

  • Wahrnehmung der Aufgaben der Steuerfahndung
  • Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten
  • Steuerordnungswidrigkeiten
  • ANZEIGE

    Zahlungsmöglichkeiten

    Am Finanzamt kann nur mit Girocard bezahlt werden.

    [ Mehr Ämter und Behörden ]

    Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen

    • 1138

    Finanzämter in Berlin

    ANZEIGE

    Finanz-Behörden

    Steuerhilfe

    ANZEIGE

    Bankverbindungen Finanzamt

    Berliner Sparkasse

    BLZ 100 500 00

    Konto Nr. 6 600 046 463

    IBAN: DE94100500006600046463

    BIC: BELADEBEXXX

    Deutsche Postbank AG

    BLZ 100 100 10

    Konto Nr. 691 555 100

    IBAN: DE09100100100691555100

    BIC: PBNKDEFFXXX

    ANZEIGE

    Steuer-Hinweis

    Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)

    Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung

    Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

    Gewerbesteuererklärung

    Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

    Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Umsatzsteuererklärung

    Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.

    Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

    ANZEIGE

    Lohnsteuerhilfeverein

    ANZEIGE