Amt
Örtliche Behörde der Finanzverwaltung

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf befindet sich in Berlin Marzahn.
Das Amt ist eine örtliche Behörde der Berliner Finanzverwaltung und unterliegt der Senatsverwaltung der Finanzen.
Aufgaben
Aufgabe der Berliner Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.
Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.
Beratung und Vergabe der Steuerklassen.
Das Amt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung.
Zuständigkeit
Das Finanzamt ist zuständig für:
• Besteuerung natürlicher Personen
• Verwaltung der Grunderwerbssteuer
Zahlungsmöglichkeiten
Am Finanzamt kann nur mit girocard bezahlt werden.
Hinweis für Menschen mit Behinderung
Das Amtsgebäude ist barrierefrei. Ein Behindertenparkplatz ist vorhanden und gut sichtbar ausgewiesen. Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden. Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Finanzamtsnummer Marzahn-Hellersdorf
- 1133
Finanzämter in Berlin
Formulare
Behörden
Steuerhilfe
Besucherhinweis
Das Amt ist Barrierefrei
Adresse
Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin Marzahn
Kontakt
Telefon 030/9024 260
Telefax 030/9024 2690 0
E-Mail »
Anfahrt
S-Bahn S7, S75
Bus M8, 18
Besucher Informationen
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | Nach Vereinbarung |
Mittwoch | Nach Vereinbarung |
Donnerstag | 11:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Bankverbindungen
Berliner Sparkasse
BLZ 100 500 00
Konto Nr. 6 600 046 463
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
Deutsche Postbank AG
BLZ 100 100 10
Konto Nr. 691 555 100
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
Steuer Hinweis
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
Gewerbesteuererklärung
Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.