Bürgergeld in Berlin
Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
In Berlin können Bürger das Bürgergeld beantragen wenn sie in eine finanzielle Not geraten sind. Den Antrag auf Unterstützung stellen Sie beim Jobcenter in Wohnortnähe.
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine Bezeichnung für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Deutschland. Es soll die Arbeitsvermittlung in Deutschland effizienter gestalten.
Bürgergeld ist ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen in Berlin.
Die staatliche Unterstützung regelt vor allem die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und bedürftige Menschen in Deutschland und hebt die Regelsätze kräftig an. Heißt - es wird damit das Einkommen von Arbeitslosen angehoben.
Es gibt zudem eine Reihe neuer Erleichterungen:
Ergänzende Leistungen:
Regelsätze (Stand: 2024)
- 563 Euro – für eine alleinstehende Person
- 506 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
- 471 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
- 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Auszahlungstermine
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Bürgergeldes am letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Bürgergeld-Beziehers.
Man kann dem Jobcenter ein Konto einer dritten Person angegeben, auf welches das Bürgergeld überwiesen werden soll.
Wo kann ich in Berlin Bürgergeld beantragen?
Das Grundeinkommen wird grundsätzlich beim Jobcenter Berlin beantragt. Zuständig ist das Amt des eigenen Wohnortes. Es ist möglich, den Antrag formlos zu stellen oder das von uns bereitgestellte Formular auszufüllen, das Sie anschließend per E-Mail, Post oder Persönlich einreichen.
Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Sie werden nach Abschluß benachrichtigt.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherung für hilfebedürftige Menschen, deren Mittel nicht zum Lebensunterhalt reichen.
Anspruch auf Bügergeld haben Berliner Bürger wenn:
Wie lange hat man Anspruch auf Bürgergeld?
Der Bezugszeitraum ist gesetzlich geregelt und soll möglichst keine Lebensform sein, hängen aber in den meisten Fällen von der persönlichen Lebenslage ab.
Bedarfsgemeinschaft
Leben etwa Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, dann muss man vorrangig kinderbezogene Leistungen beantragen. Dazu gehören:
Handelt sich bei den Kindern, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, um Studenten, dann hat der Erhalt von BAföG Vorrang. Kinder werden innerhalb des Bezugs von Bürgergeld nur zeitlich begrenzt berücksichtigt.
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Ämter und Behörden in Berlin
Helfer in einer Not
Siehe auch ...
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.
Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt in Wohnortnähe senden.
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Hartz IV war gestern
Die Unterstützung mit dem neuen Namen Bürgergeld löst das einst von der rot-grünen Koalition 2005 eingeführten Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ab.
Der wesentliche Unterschied zum Hartz IV besteht darin, dass das Bürgergeld, erst nach einer deutlich verlängerten Berechtigung auf das Arbeitslosengeld eingreift und eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch auf das Bürgergeld hat:
Wie viel darf zum Bürgergeld dazuverdient werden?
Monatlich dürfen Sie bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne, dass Ihnen dadurch etwas vom Geld abgezogen wird.
Leistungsminderungen
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich und kann bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.
Kritik am Bürgergeld in seiner jetzigen Form
Kritiker bemängeln, dass sich damit arbeiten nicht mehr lohne. Menschen mit geringem Einkommen stehen damit kaum besser da als solche, die gar nicht arbeiten.
Studie
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu einem vernichtenden Ergebnis für Berlin. In keiner anderen deutschen Stadt ist das Armutsrisiko größer. Über 35 Prozent der Bürger sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit hat Berlin den höchsten Anteil von Beziehern staatlicher Transferleistungen wie Bürgergeld.
Im Vergleich zu Berlin, ist das Armutsrisiko in Bayern und Baden-Württemberg weit geringer. So weisen auch Rheinland-Pfalz mit sieben Prozent, Hessen und das Saarland mit neun Prozent, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das bevölkerungsreichste Nordrhein-Westfalen stehen mit zehn Prozent einen relativ geringen Anteil an Transferempfängern da.
Alleinerziehende seien „tendenziell“ eher von Armut bedroht als Paare. Das Risiko, auf Unterstützung vom Staat angewiesen zu sein, wird insbesondere durch die sozialen Strukturen sowie die Möglichkeiten sozialer Mobilität bestimmt. Beide Faktoren könnte Berlin durch gezielte Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik beeinflussen.
Derzeit beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. (Stand: 2022)
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