Bürgergeld in Berlin

Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

In Berlin können Bürger Bürgergeld beantragen wenn sie in eine finanzielle Not geraten sind. Den Antrag auf Unterstützung stellen Sie beim Jobcenter in Wohnortnähe.

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Bezeichnung für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Deutschland. Es soll die Arbeitsvermittlung in Deutschland effizienter gestalten.

Bürgergeld in Berlin

Das Bürgergeld in Berlin ist ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen.

Es regelt vor allem die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und bedürftige Menschen in Deutschland und hebt die Regelsätze kräftig an. Heißt - es wird damit das Einkommen von Arbeitslosen angehoben.

Es gibt zudem eine Reihe Erleichterungen:

  • Bürgergeld-Empfänger dürfen künftig mehr Geld nebenbei verdienen
  • Die Grenze, ab der Ersparnisse angerechnet werden, wird deutlich angehoben
  • Bürgergeld-Empfänger dürfen zwei Jahre lang in ihrer jetzigen Wohnung verbleiben
  • Ergänzende Leistungen:

  • Der Staat übernimmt die Mietkosten, Heizkosten, Rundfunkgebühr
  • Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarf kostenaufwändiger Ernährung
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen (Zoo, Museum, Bäder)
  • Weiterbildungsgeld
  • Bürgergeldbonus
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Schulgeld
  • Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • Mehrbedarfe (Möbel, Haushaltsgeräte, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten)
  • Regelsätze (Stand: 2024)

    • 563 Euro – für eine alleinstehende Person
    • 506 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
    • 471 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
    • 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
    • 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

    Auszahlungstermine

    Grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Bürgergeldes am letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Bürgergeld-Beziehers.

    Man kann dem Jobcenter ein Konto einer dritten Person angegeben, auf welches das Bürgergeld überwiesen werden soll.

    Wo kann ich Bürgergeld beantragen?

    Das Grundeinkommen wird grundsätzlich beim Jobcenter Berlin beantragt. Zuständig ist das Amt des eigenen Wohnortes. Es ist möglich, den Antrag formlos zu stellen oder das von uns bereitgestellte Formular auszufüllen, das Sie anschließend per E-Mail, Post oder Persönlich einreichen.

    Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Sie werden nach Abschluß benachrichtigt.

    Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

    Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherung für hilfebedürftige Menschen, deren Mittel nicht zum Lebensunterhalt reichen.

    Anspruch auf Bügergeld haben Berliner Bürger wenn:

  • Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind
  • Wenn Sie sind in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt
  • Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht
  • Ihr Wohnsitz ist in Berlin
  • Wie lange hat man Anspruch auf Bürgergeld?

    Der Bezugszeitraum ist gesetzlich geregelt und soll möglichst keine Lebensform sein, hängen aber in den meisten Fällen von der persönlichen Lebenslage ab.

    Bedarfsgemeinschaft

    Leben etwa Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, dann muss man vorrangig kinderbezogene Leistungen beantragen. Dazu gehören:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschläge
  • Unterhalt für Kinder
  • Unterhaltsvorschuss
  • Mutterschaftsgeld nach der Geburt eines Kindes
  • Elterngeld
  • Handelt sich bei den Kindern, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, um Studenten, dann hat der Erhalt von BAföG Vorrang. Kinder werden innerhalb des Bezugs von Bürgergeld nur zeitlich begrenzt berücksichtigt.

    [ Mehr Bürgerservice ]

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    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

    Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt in Wohnortnähe senden.

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    Bürgergeld in Berlin

    Hartz IV war gestern

    Die Unterstützung mit dem neuen Namen Bürgergeld löst das einst von der rot-grünen Koalition 2005 eingeführten Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ab.

    Der wesentliche Unterschied zum Hartz IV besteht darin, dass das Bürgergeld, erst nach einer deutlich verlängerten Berechtigung auf das Arbeitslosengeld eingreift und eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht.

    Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

    Anspruch auf das Bürgergeld hat:

  • Personen mindestens 15 Jahre alt
  • Renter
  • Erwerbsfähig (mindestens drei Stunden am Tag arbeiten)
  • Krankheit oder Behinderung (weniger als drei Stunden am Tag zu arbeiten)
  • Wohnort in Deutschland.
  • Asylbewerber nicht im laufenden Asylverfahren. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wie viel darf zum Bürgergeld dazuverdient werden?

    Monatlich dürfen Sie bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne, dass Ihnen dadurch etwas vom Geld abgezogen wird.

    Leistungsminderungen

    Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich und kann bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.

    Kritik am Bürgergeld in seiner jetzigen Form

    Kritiker bemängeln, dass sich damit arbeiten nicht mehr lohne. Menschen mit geringem Einkommen stehen damit kaum besser da als solche, die gar nicht arbeiten.

    Studie

    Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu einem vernichtenden Ergebnis für Berlin. In keiner anderen deutschen Stadt ist das Armutsrisiko größer. Über 35 Prozent der Bürger sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit hat Berlin den höchsten Anteil von Beziehern staatlicher Transferleistungen wie Bürgergeld.

    Im Vergleich zu Berlin, ist das Armutsrisiko in Bayern und Baden-Württemberg weit geringer. So weisen auch Rheinland-Pfalz mit sieben Prozent, Hessen und das Saarland mit neun Prozent, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das bevölkerungsreichste Nordrhein-Westfalen stehen mit zehn Prozent einen relativ geringen Anteil an Transferempfängern da.

    Alleinerziehende seien „tendenziell“ eher von Armut bedroht als Paare. Das Risiko, auf Unterstützung vom Staat angewiesen zu sein, wird insbesondere durch die sozialen Strukturen sowie die Möglichkeiten sozialer Mobilität bestimmt. Beide Faktoren könnte Berlin durch gezielte Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik beeinflussen.

    Derzeit beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. (Stand: 2022)

    - Alle Angaben ohne Gewähr -
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