Sozialhilfe in Berlin beantragen

Verzeichnis aller Sozialämter für Sozialhilfe - Antrag

Sozialhilfe in Berlin bekommen Bedürftige im Sozialamt Berlin. Die Sozialämter geben Auskunft zur Beantragung von Sozialhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Sozialämter sind über das Stadtgebiet in Berlin verteilt.

Die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Berlin ist so stark gewachsen wie seit Jahren nicht mehr.

Ganze Familien sind auf kostenlose Mahlzeiten angewiesen. Sie schämen sich von Almosen zu leben.

Sozialhilfe vom Sozialamt Berlin

Das Berliner Sozialamt ist eine Behörde, die nach § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist.

Sozialhilfe in Berlin

Sozialhilfe für Bedürftige Bürger beim Sozialamt in Berlin beantragen

Im Sozialamt können Bedürftige Bürger Sozialhilfe beantragen. Das heißt sie erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie für Leistungen der Blindenhilfe.


Den unterschriebenen Antrag können Sie per Post an Ihr Sozialamt (Wohnortnähe) senden oder auch persönlich dort abgeben. In der Regel soll das persönliche Erscheinen für Ihr Anliegen von Vorteil sein. (Original Antragsformular vom Sozialamt Berlin)

Aufgaben Sozialamt

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

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Ihr Recht auf Sozialhilfe

Wer in Berlin in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.

Die Sozialhilfe umfasst die Bereiche

• Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40)

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46)

• Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52)

• Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60)

• Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66)

• Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69)

• Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)

• Sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

Zuständigkeit in den Bezirken

Unter der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl finden Sie das zuständige Berliner Sozialamt ganz in Ihrer Nähe. Unter den dort angegebnen Telefonnummern bekommen Sie auch eine Reihe von wichtigen Informationen zur Sozialhilfe.

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