Familienkasse Berlin - Behörde

Familiengeld - Kindergeld - Elterngeld

Die Familienkassen Berlin sind für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Behörde, der Familienkasse im Bezirk schriftlich zu beantragen. Die Berliner Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angegliedert und in drei Regionen eingeteilt - in Berlin Mitte, Berlin Nord und Berlin Süd.

Kindergeld von der Familienkasse Berlin

Welche Familienkasse in Berlin ist zuständig?

Welche Familienkasse oder auch Auszahlungsstelle für Sie zuständig ist, entnehmen Sie aus der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl. →

Elterngeld Berechtigung

Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind beruflich pausieren oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Auszubildende, Studierende, Hausfrauen, Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld » .

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Auszahlung von Elterngeld

Das Elterngeld wird vom Jugendamt in Wohnortnähe ausgezahlt. Adressen Jugendamt in Ihrem Bezirk »

[ Mehr Ämter und Behörden ]

Erläuterungen - Beantragung

  • Aufteilung der Kindergeldkassen
  • Gewährung von Kindergeld
  • Kindergeldanspruch
  • * auf dieser Siete

    Kindergeldkasse

    Zuständigkeit nach Postleitzahl

    Regierungseinrichtung Bund

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    Betreut

    Babysitter, Haushaltshilfe, Schülerhilfe, Tiersitter, Helfer für ältere Menschen


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    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Kindergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag auf Kindergeld übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit senden.

    Karte / Übersicht Familienkassen

    Karte Familienkassen in Berlin

    Aufteilung Adresse Kontakt
    Kasse Mitte Friedrichstraße 39
    10969 B- Kreuzberg
    030/5555 9926 26
    Kasse Nord Königin-Elisabeth-Str. 49
    14059 B- Charlottenburg
    030/5555 7021 99
    Kasse Süd Sonnenallee 282
    12057 B- Neukölln
    030/5555 7723 60
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    Regelungen für die Gewährung von Kindergeld

    Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz:

    • Kindergeld wird für alle Berliner Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt (in einigen Fällen auch darüber hinaus).

    • Die Anträge werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

    Antragstellung und Voraussetzung (Kindergeldanspruch)

    Die Antragstellung und Bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Familienkasse informiert ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“.

    So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:

    • Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?

    • Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?

    • Wie erfolgt die Auszahlung?

    • Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt?

    • Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag?

    • Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?

    • Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen?

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