Familienkasse Berlin - Behörde
Familiengeld - Kindergeld - Elterngeld
Die Familienkassen Berlin sind für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Behörde, der Familienkasse im Bezirk schriftlich zu beantragen. Die Berliner Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angegliedert und in drei Regionen eingeteilt - in Berlin Mitte, Berlin Nord und Berlin Süd.
Welche Familienkasse in Berlin ist zuständig?
Welche Familienkasse oder auch Auszahlungsstelle für Sie zuständig ist, entnehmen Sie aus der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl. →
Elterngeld Berechtigung
Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind beruflich pausieren oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Auszubildende, Studierende, Hausfrauen, Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld » .
Auszahlung von Elterngeld
Das Elterngeld wird vom Jugendamt in Wohnortnähe ausgezahlt. Adressen Jugendamt in Ihrem Bezirk »
Erläuterungen - Beantragung
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Kindergeldkasse
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Bund
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Themen der Familienkasse
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind, finden Sie hier Antworten auf alle Ihre Fragen.
Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Kindergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag auf Kindergeld übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit senden.
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz:
Antragstellung und Voraussetzung (Kindergeldanspruch)
Antragstellung und Bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Die Familienkasse informiert ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“.
So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:
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Die Stadt Berlin stellt viele bürgernahen Dienstleistungen in Ämtern, Behörden, Dienststellen, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen bereit. »