
Elterngeld und Elternzeit in Berlin
Elterngeld - Elternzeit - Erziehungsgeld - Kasse - Antrag
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit in Berlin. Wer hat Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit? Wo kann Elterngeld beantragt werden? Bei welcher Elterngeldstelle?
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch die Elternzeit und das Elterngeld wesentlich verbessert. Dies gibt Eltern die Möglichkeit, die Betreuung ihrer Kinder besser an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld in Berlin
In Berlin haben alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes, beruflich pausieren wollen oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, Anspruch auf Elterngeld.

Höhe Elterngeld
Das Elterngeld beträgt monatlich ab 300 EUR bis 1.800 EUR.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des beantragenden Elternteils zwischen 65 - 67%.
Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 EUR kann die Leistung bis zu 100 % bestehen.
Dauer der Zahlung
Ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes kann ein Elternteil für die Dauer von zwei bis höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen.
Alleinerziehende können das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens 14 Monate Elterngeld beziehen.
ANZEIGE
Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle
Bei der Elterngeldstelle des Jugendamts in Wohnortnähe können Sie einen Antrag auf Elterngeld einreichen. Die Formulare finden Sie auf dieser Seite.
Elterngeldstelle Standorte
Elterngeldstellen finden Sie unter der Rubrik Elterngeld Kassen im Bezirk.
Elterngeld Kassen im Bezirk
Wohnsitz Änderung mit weitreichenden Informationen - Adressen, Kontakte, Temine
ANZEIGE
Formulare für Sie
Formulare zum Herunterladen, Ausfüllen und Einsenden
Berechtigung - Unterstützung
Hinweise zur Unterstützung
ANZEIGE