Familienkasse Berlin - Kindergeld Antragsverfahren
Familiengeld - Kindergeld - Elterngeld
Die Familienkassen Berlin sind für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse im Bezirk schriftlich zu beantragen.
Die Berliner Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angegliedert und in drei Regionen eingeteilt - in Berlin Mitte, Berlin Nord und Berlin Süd.
Wie wird ist das Antragsverfahren für Kindergeld in Berlin geregelt?
Familienkasse Berlin - Kindergeld Antragsverfahren
Wie das Antragsverfahren verläuft um Kindergeld zu erhalten, entnehmen Sie unter der Rubrik: Wie wird ist das Antragsverfahren für Kindergeld in Berlin geregelt?
Welche Familienkasse ist zuständig?
Welche Auszahlungsstelle für Sie zuständig ist, entnehmen Sie aus der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl.
Kindergeld beantragen
Einen Kindergeldanspruch haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Des Weiteren muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Antragsteller in Berlin oder anderen Bundesländern in Deutschland liegen.
Diejenigen, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben, müssen jedoch in Berlin oder den Bundesländern der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Für Ausländer, die weder unbeschränkt steuerpflichtig sind noch einen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort inBerlin oder den Bundesländern Deutschlands haben, gelten besondere Regelungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (s.unten).
Elterngeld Berechtigung
Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind beruflich pausieren oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Auszubildende, Studierende, Hausfrauen, Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld » .
Auszahlung von Elterngeld
Das Elterngeld wird vom Jugendamt in Wohnortnähe ausgezahlt. Adressen Jugendamt in Ihrem Bezirk »
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Erläuterungen - Beantragung
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Kindergeldkasse
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Bund
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Kindergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag auf Kindergeld übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit senden.
Wie wird das Antragsverfahren für Kindergeld in Berlin geregelt?
Antragsverfahren
Einen Antrag kann in Berlin neben dem Berechtigten auch jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat. Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine Person einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.
Zuständige Familienkasse
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse in Berlin. In der Regel ist dies die Familienkasse, in deren Stadtbezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland erwerbstätig sind, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebs befindet.
Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn.
Vordruck
Bitte benutzen Sie zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse Berlin erhältlich sind, oder nutzen Sie unser Antragsformular. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung per Telefax ist ebenfalls möglich.
Wenn Sie erstmals Kindergeld für ein Kind beantragen, verwenden Sie bitte den hierfür vorgesehenen Antragsvordruck (KG 1). Wenn Sie bereits laufend Kindergeld beziehen, genügt für die erstmalige Beantragung von Kindergeld aus Anlass der Geburt eines weiteren Kindes ein sogenannter Kurzantrag (KG 1).
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 1 Anspruchsberechtigte:
1. Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und
2. Kindergeld für sich selbst erhält, wer:
3. Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn:
ODER

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Die Stadt Berlin stellt viele bürgernahen Dienstleistungen in Ämtern, Behörden, Dienststellen, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen bereit. »