Familienkasse Berlin - Kindergeld Voraussetzungen
Familiengeld - Kindergeld - Elterngeld
Die Familienkassen Berlin sind für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse im Bezirk schriftlich zu beantragen.
Die Berliner Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angegliedert und in drei Regionen eingeteilt - in Berlin Mitte, Berlin Nord und Berlin Süd.
Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld in Berlin gezahlt?
Familienkasse Berlin - Kindergeld Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um Kindergeld zu erhalten, entnehmen Sie unter der Rubrik: Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld von der Familienkasse in Berlin gezahlt?
Welche Familienkasse ist zuständig?
Welche Auszahlungsstelle für Sie zuständig ist, entnehmen Sie aus der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl.
Kindergeld beantragen
Einen Kindergeldanspruch haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Des Weiteren muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Antragsteller in Berlin oder anderen Bundesländern in Deutschland liegen.
Diejenigen, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben, müssen jedoch in Berlin oder den Bundesländern der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Für Ausländer, die weder unbeschränkt steuerpflichtig sind noch einen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort inBerlin oder den Bundesländern Deutschlands haben, gelten besondere Regelungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (s.unten).
Elterngeld Berechtigung
Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind beruflich pausieren oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Auszubildende, Studierende, Hausfrauen, Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld » .
Auszahlung von Elterngeld
Das Elterngeld wird vom Jugendamt in Wohnortnähe ausgezahlt. Adressen Jugendamt in Ihrem Bezirk »
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Erläuterungen - Beantragung
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Kindergeldkasse
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Bund
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Kindergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag auf Kindergeld übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit senden.
Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld von der Familienkasse in Berlin gezahlt?
Kinder
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.
Kinder in AusbildungFür ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.
Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz
Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
Zeit zwischen zwei Ausbildungen
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
Wehr-/Zivildienst, Freiwilligendienste
Anspruch auf Kindergeld besteht nur während der Ableistung eines geregelten Freiwilligendienstes. Während der Zeit eines Wehr-, Zivildienst oder anderen entsprechenden Dienstes, kann kein Kindergeld für das Kind bezogen werden.
Behinderte Kinder
Für ein Kind mit Behinderung kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Behinderung der Grund dafür ist, dass das Kind seinen Lebensbedarf nicht decken kann.
Verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen
Für verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen kann Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden.
Eltern
Erfüllen für ein Kind mehrere Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, kann Kindergeld gleichwohl nur einem Elternteil gezahlt werden. Welcher Elternteil das Kindergeld tatsächlich erhält, ist dem Kapitel mehrere Anspruchsberechtigte zu entnehmen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der antragstellende Elternteil in Deutschland lebt oder sich hier gewöhnlich aufhält.
Mehrere Anspruchsberechtigte
Eine Anspruchsberechtigung auf Kindergeld können nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern gleichzeitig zum Beispiel auch die Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern. Grundsätzlich kann natürlich immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten.
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 1 Anspruchsberechtigte:
1. Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und
2. Kindergeld für sich selbst erhält, wer:
3. Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn:
ODER

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