Sozialamt Berlin

Sozialamt in Berlin - Behörde

Verzeichnis aller Sozialämter in der Hauptstadt

Im Sozialamt Berlin erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung von Sozialhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt für Bedürftige. Die Sozialämter sind über das Stadtgebiet von Berlin verteilt.

Die Zahl der Empfänger von Sozialhilfe in der Hauptstadt ist in jüngerer Vergangenheit signifikant angestiegen. In Berlin kämpfen ganze Familien um angemessene Lebensverhältnisse. Dies kann zu einem verbreiteten Gefühl von Verzweiflung, Frustration und Zukunftsangst führen.

Sozialamt Berlin

Sozialamt - Behörde in Berlin

Das Sozialamt ist eine Behörde in Berlin, die gemäß § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie häufig für weitere soziale Angelegenheiten zuständig ist.

Sozialhilfe für Bedürftige Bürger beim Sozialamt in Berlin beantragen

Im Sozialamt können Bedürftige Bürger Sozialhilfe beantragen. Das bedeutet, dass sie Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie für Leistungen der Blindenhilfe erbringen.


Den unterschriebenen Antrag können Sie per Post an Ihr Sozialamt (Wohnortnähe) senden oder auch persönlich dort abgeben. In der Regel soll das persönliche Erscheinen für Ihr Anliegen von Vorteil sein. (Original Antragsformular vom Sozialamt Berlin)

Aufgaben Sozialamt

Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

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Ihr Recht auf Sozialhilfe

Wer in Berlin in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.

Die Sozialhilfe umfasst die Bereiche

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46)
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52)
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69)
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
  • Sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
  • Zuständigkeit in den Bezirken - Wohnort welches Sozialamt

    Unter der Rubrik Zuständigkeit nach Postleitzahl finden Sie das zuständige Berliner Sozialamt ganz in Ihrer Nähe. Unter den dort angegebnen Telefonnummern bekommen Sie auch eine Reihe von wichtigen Informationen zur Sozialhilfe.

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