
Jobcenter Berlin - Bürgerservice
Arbeitsagentur - Jobcenter - Beratung - Jobvermittlung - Arbeitsamt - Arbeitslosengeld - Förderung - Weiterbildung - Ausbildung - Bürgergeld
Die Jobcenter in Berlin sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Jobcenter. Die Jobcenter sind Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie erbringen bürgernahe Dienstleistungen aus einer Hand. Eine der Hauptaufgaben ist die finanzielle Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bürgergeld.

Aufgabe Jobcenter Berlin
Bürgerservice und Aufgabe des Jobcenters ist es, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu gewähren und durch „Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, auf Dauer und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Kurz geagt: Jobcenter übernehmen die Betreuung der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die Förderung von Eingliederungsmaßnahmen, die berufliche Weiterbildung und die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an potenzielle Arbeitgeber.
Informationen einholen
- Im Jobcenter können sich Jugendliche bei der Berufswahl beraten lassen
- Arbeitnehmer können sich bei der Jobsuche helfen lassen
- Beratung zum Thema Zeitarbeit und Nebenverdienst
- Ratschlag über die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung
- Informationen über eine Existenzgründung einholen
Für wem ist das Berliner Jobcenter zuständig?
Die Berliner Jobcenter betreuen Bürgergeld- und Kindergeldberechtigte. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist und welchen Bürgerservice Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in unserer Liste der Jobcenter nach Bezirken.
Bürgergeld
Bürgergeld können Sie bei Ihrem Jobcenter beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Das Bürgergeld soll den Leistungsempfängern mehr finanzielle Sicherheit geben. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf der Seite: Bürgergeld .
Familienkasse / Kindergeld
Die Familienkasse wird von der Agentur für Arbeit betreut uns ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Hilfebedürftige Menschen
Für Hilfebedürftige, die weder erwerbsfähig sind noch einer Bedarfsgemeinschaft angehören, ist das Jobcenter nicht zuständig. In diesem Fall erfolgt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe durch das Sozialamt .
Jobcenter im Bezirk
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Tiergarten-Wedding
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Kindergeld
Behörde
Bundesbehörde
Terminvereinbarung

Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter in Berlin senden. Bei der Familienkasse werden Kindergeldansprüche (Kindergeld) geprüft.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an das Amt in Wohnortnähe.
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Jobcenter (JC), bezeichnet eine Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind, um die Integration in Arbeit und das Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewährleisten.
Die Einrichtung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts der Stadt Berlin, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.
Aufgabe Jobcenter
Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Name
Mit Jobcenter wird nach § 6d SGB II der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet.
Die Benennung „Jobcenter“ geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.
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