Jobcenter in Berlin - Bürgerservice
Arbeitsagentur - Jobcenter - Jobvermittlung - Arbeitsamt - Familienkasse - Arbeitslosengeld - Förderung - Weiterbildung - Ausbildung - Bügergeld
Die Jobcenter in Berlin sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. In jeden Bezirk wird ein Jobcenter betrieben. Jobcenter sind Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Bürgerservice erbringt bürgernahe Leistungen aus einer Hand. Eine der Hauptaufgaben ist die finanzielle Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Bürgergeld.

Bürgerservice und Aufgabe im Jobcenter Berlin
Bürgerservice und Aufgabe des Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Kurz: Jobcenter betreuen Bezieher von Bürgergeld, fördern Eingliederungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildungen und vermitteln erwerbsfähige Leistungsbezieher an potenzielle Arbeitgeber.
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Informationen einholen
Für wem ist das Jobcenter zuständig?
Die Jobcenter-Behörden betreuen Bürgergeld-Bezieher und Kindergeld-Berechtigte. In unserer Liste Jobcenter im Bezirk erfahren Sie, welches Jobcenter für Sie zuständig ist und welchen Bürgerservice Sie in Anspruch nehmen können.
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Bürgergeld
Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Die die Leistung erhalten, soll das Bürgergeld mehr finanzielle Sicherheit geben. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf der Seite Bürgergeld.
Familienkasse / Kindergeld
Die Familienkasse wird von der Agentur für Arbeit betreut uns ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Hilfebedürftige Menschen
Die Jobcenter sind nicht für hilfebedürftige Menschen zuständig, die weder erwerbsfähig noch Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hier kommt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe vom Sozialamt.
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Jobcenter im Bezirk
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Tiergarten-Wedding
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Kindergeld
Behörde
Bundesbehörde
Terminvereinbarung

Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter in Berlin senden. Bei der Familienkasse werden Kindergeldansprüche (Kindergeld) geprüft.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an das Amt in Wohnortnähe.
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Jobcenter (JC), bezeichnet eine Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind, um die Integration in Arbeit und das Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewährleisten.
Die Einrichtung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts der Stadt Berlin, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.
Aufgabe Jobcenter
Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Name
Mit Jobcenter wird nach § 6d SGB II der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet.
Die Benennung „Jobcenter“ geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.
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