Jobcenter Berlin Reinickendorf
Arbeitsagentur - Jobcenter - Jobvermittlung - Arbeitsamt - Arbeitslosengeld - Förderung - Weiterbildung - Ausbildung
Jobcenter Berlin Reinickendorf mit Informationen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber und Hinweise für Arbeitslosengeld, Förderung, Weiterbildung, Ausbildung. Das Jobcenter befindet sich im Bezirk Reinickendorf.

Aufgabe Jobcenter Berlin Reinickendorf
Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Zuständigkeit der Behörde
Die Arbeits-Agenturen betreuen Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
ANZEIGE
Familienkasse / Kindergeld
Die Familienkasse wird von der Agentur für Arbeit betreut uns ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Jobcenter im Bezirk
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Tiergarten-Wedding
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Kindergeld
Behörde
Bundesbehörde
Terminvereinbarung

Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Miraustraße 54
13509 Berlin Reinickendorf
030/5555 3622 22
E-Mail »
U-Bahn U8
Bus 322, X33
Besucher Informationen - Jobcenter Berlin Reinickendorf
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:00 - 12:30 |
Dienstag | 08:00 - 12:30 |
Mittwoch | Keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 12:30 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
ANZEIGE
Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter in Berlin senden. Bei der Familienkasse werden Kindergeldansprüche (Kindergeld) geprüft.
Bitte senden Sie diese an das Amt in Wohnortnähe.
Jobcenter (JC), bezeichnet eine Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind, um die Integration in Arbeit und das Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewährleisten.
Die Einrichtung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts der Stadt Berlin, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.
Aufgabe Jobcenter
Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.
Name
Mit Jobcenter wird nach § 6d SGB II der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet.
Die Benennung „Jobcenter“ geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.
ANZEIGE