Asylgeld in Berlin

Asyl-Leistungen in Berlin

Asylantragstelle - Leistungszentrum - Sozialdienst - Unterbringung - Asyl-Geld - Ärztlicher Dienst

Jeder Flüchtling hat einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Asyls. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Höhe des Asyl-Geldes in Berlin sowie die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.

LAF Asyl Berlin

LAF - Zuständigkeit für Asyl-Leistungen in Berlin

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (kurz: LAF) ist zuständig für die Registrierung, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten.

Der Fokus liegt auf der Registrierung, Beratung der Geflüchteten, sozialen Betreuung, medizinischen Versorgung, finanziellen Unterstützung und bei Bedarf auch der psychosozialen Beratung.

Asyl-Geld in Berlin

Asyl-Geld in Berlin als Asyl Leistungen

Geflüchtete erhalten in Berlin Soziale Leistungen (Asyl-Geld) im LAF Leistungszentrum Darwinstraße.

Das Asyl-Geld wird an Flüchtlinge und Migranten gezahlt.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Höhe und Form von Leistungen, die materiell hilfsbedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Bitte entnehmen Sie weitere Details der Tabelle Leistungssätze in Berlin für SGB und Asyl-Geld, die Sie auf dieser Seite finden.

ANZEIGE

Asyl-Leistungen

Auf dieser Seite werden Informationen über Zusatzleistungen bereitgestellt, die sich an Flüchtlinge richten. Zu diesen zählen unter anderem ein Taschengeld, die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, unentgeltlicher Zugang zu Museen und zoologischen Gärten, Schulausflüge, Ernährungsleistungen, die Übernahme von Mietkosten, Heizkosten Wohnungsausstattung u.a.m.

[ Asyl in Berlin ]

Adresse
Darwinstraße 14
10589 Berlin Charlottenburg

Kontakt
Telefon 030/9028 0
E-Mail »

Anfahrt
U-Bahn U7
Bus M27

Maps / Stadtplan
Stadtkarte

ANZEIGE

Antrag - Formular - Bescheinigung

Sie möchten Asyl, Asyl-Geld oder Sozialhilfe erhalten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Amt senden.

Leistungssätze in Berlin für SGB und Asyl-Geld
SGB-Leistungssätze (Sozialhilfe) Betrag Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende 451 € 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 407 € 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 363 € 3
Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 363 € 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 379 € 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 313 € 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 287 € 6
AsylbLG-Leistungssätze (Asyl-Geld) Betrag Regelbedarfsstufe
Alleinstehend oder Alleinerziehende 367 € 1
Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft 330 € 2
Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben 294 € 3
Jugendliche zwischen 14 und 17 326 € 4
Kinder zwischen 6 und 13 283 € 5
Kinder bis 5 249 € 6
Kindergeld Betrag pro Kind
1. und 2. Kind 219 €
3. Kind 225 €
4. Kind und weitere 250 €

Geld und Sachleistungen für Asylbewerber

Welche Leistungen werden gewährt?

Für Asylsuchende, die sich nicht selbst finanzieren können, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Deutschland zu erhalten. Die diesbezüglichen Regelungen sind im Asylbewerberleistungsgesetz festgehalten. Während des Asylverfahrens wird der Unterhalt durch das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), sichergestellt. In der ersten Phase nach der Ankunft werden die Teilnehmenden in einer Unterkunft mit Vollverpflegung untergebracht. Diese wird von sozialen Trägern oder privaten Firmen im Auftrag des Landes Berlin betrieben. An diesem Ort erfolgt eine dreimal täglich stattfindende Versorgung mit Mahlzeiten. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf medizinische Versorgung. Ein elementarer Aspekt ist dabei die umfassende Versorgung während der Schwangerschaft und Geburt.

Darüber hinaus wird den Asylbewerber und ihren Familienmitgliedern (gestaffelt nach Alter) monatlich ein Taschengeld für die Deckung alltäglicher Bedürfnisse gewährt. Bei Bedarf wird zudem Bekleidungsgeld für eine Erstausstattung gewährt, welches in zwei Teilen (Sommer und Winter) ausgezahlt wird. Zudem werden die Kosten der Unterkunft durch das LAF übernommen. Bei einem späteren Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Kochmöglichkeit oder dem Umzug in eine eigene Wohnung und der damit einhergehenden Eigenzubereitung der Mahlzeiten erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Barleistungen für Sie und Ihre Familienangehörigen.

Behördenfinder - Wohnungsamt

Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr

Im Ankunftszentrum wird ein Welcome-Ticket ausgestellt, das für einen Zeitraum von drei Monaten Gültigkeit besitzt. Es ermöglicht die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Kulturbereich sowie im öffentlichen Nahverkehr. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung wird dem Leistungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums eine monatliche Abzugsfrist von 9,00 Euro von der Regelleistung auferlegt.

Der Leistungsbescheid ist als Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S zu verstehen und ist in Verbindung mit dem Ticket bei einer etwaigen Kontrolle vorzuzeigen.

Gewährung von Leistungen werden auf Ihr Bankkonto überwiesen

Die Gewährung sämtlicher Leistungen erfolgt durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Für die Bearbeitung solcher Anliegen ist der Leistungsbereich des LAF in der Darwinstr. 14–18 (Kundeneingang: Goslarer Ufer 15) zuständig. In diesem Kontext ist eine kontinuierliche Präsenz in Form von regelmäßigen Vorsprechen innerhalb des Teams erforderlich. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt monatlich.

Die Eröffnung eines Bankkontos erweist sich als ein äußerst hilfreiches und sinnvolles Unterfangen. In der Folge können die erbrachten Leistungen unmittelbar durch das LAF überwiesen werden, sodass ein monatliches Vorsprechen nicht erforderlich ist. Gemäß der geltenden Bestimmungen ist jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet, jedem Verbraucher die Eröffnung eines Basiskontos zu ermöglichen. Die Wahl der Bank ist dabei irrelevant.

Dienstleistungen - Bank

Unterstützungsmöglichkeiten für die Bildung der Kinder

Für Personen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und Leistungen vom LAF beziehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für deren Kinder. Zu diesem Zweck werden BuT-Berlinpässe direkt in den Schulen der Kinder ausgestellt.

Für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist das LAF zuständig. Für mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich, ebenso wie für Ferienfreizeiten und die Teilnahme an Sportangeboten.

Gemäß den Bestimmungen des BuT-Berlinpasses können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Bezuschussung von Eigenanteilen für die Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
  • Persönlicher Schulbedarf Ihrer Kinder
  • Lernförderung/Nachhilfe (bei Schulschwierigkeiten)
  • Ausflüge in Kita oder Schule
  • Ausflüge in Kita oder Schule
  • Kultur-, Sport- oder Freizeitangebote (z.B. in Sportverein oder Musikschule)
  • Fahrtkosten zur Schule
  • Dienstleistungen Amt - Bildung

    Nach Abschluss des Asylverfahrens

    Die Gewährung von Leistungen erfolgt bis zum Abschluss des Asylverfahrens durch das LAF. Im Anschluss sind andere Berliner Behörden für die entsprechenden Leistungen zuständig. Die zuständige Behörde wird erst nach Abschluss des Asylverfahrens bestimmt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Die Zuständigkeit liegt entweder bei einem der zwölf Sozialämter der Bezirke oder bei einem der zwölf Jobcenter.

    Behördenfinder - LAF

    Ab wann werden Leistungen gemindert?

    Dem Solidaritätsprinzip zufolge erfolgt staatliche Unterstützung ausschließlich für Personen, die sich nicht autonom helfen können. Mit dem Bezug von Leistungen wird eine entsprechende Minderung oder im Extremfall ein Entfall der Leistungen einhergehen. Gemäß der geltenden Bestimmungen wird auch eine Aufwandsentschädigung, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt wird, als Einkommen klassifiziert. Dies hat eine Auswirkung auf die Leistungen der betroffenen Person. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass ein Freibetrag existiert, der nicht auf die erbrachten Leistungen angerechnet wird.

    Behördenfinder - Finanzamt

    [ Mehr über Asyl in Berlin ]

    Zusätzliche Asyl Leistungen

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse. (Sachleistung/Taschengeld 455,- EUR)
  • Erforderliche Unterlagen Bitte beibringen:

    Es wird darum gebeten, Folgendes beizubringen:

  • Antrag auf Sozialhilfe mit Anlage
  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Formulare

    Download:

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Anlage 2 für Asylbewerber
  • Gebühren

  • Keine
  • ANZEIGE

    Anderen Sprachen

    chinesisch englisch spanisch französisch japanisch russisch arabisch