Asyl in Berlin
Asyl - Schutz - Asylbewerber - Asylantrag - Asylverfahren - Asylrecht - Leistungen
Asyl in Berlin mit Informationen für Asylbewerber zum Asylantrag, Asylverfahren, Asylrecht und Leistungen.

Die Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber befindet sich im Bezirk Wedding.
Zuständig für Asylverfahren - Asyl
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und für den Flüchtlingsschutz.
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Asylverfahren
Weiterer Informationen über ein Asylverfahren, Asylrecht, Asyl beantragen, Beratung, Papier, Unterbringung, Leistungen: s. unten auf dieser Seite.
Ämter und Behörden
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Soziale Einrichtungen
- Asyl-Unterkunft / Asyl-Heim
- Berliner Tafel
- Obdachlosenhaus
- Wohlfahrtsorganisationen
Hinweise zum Asylverfahren
Adresse
Turmstraße 21
10559 Berlin Wedding
Kontakt
030/9022 90
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U9
Bus M27, 101 123, 187
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Besucher Informationen LaGeSo
Öffnungszeiten | ||
---|---|---|
Montag | 09:00 - 12:30 | 13:30 - 15:30 |
Dienstag | 09:00 - 12:30 | 13:30 - 15:30 |
Mittwoch | 09:00 - 12:30 | 13:30 - 15:30 |
Donnerstag | 09:00 - 12:30 | 13:30 - 15:30 |
Freitag | 09:00 - 13:00 | |
Samstag | Geschlossen | |
Sonntag | Geschlossen |
Asyl Informationen - تقدم بطلب اللجوء - Doen aansoek om asiel - Aiwatar da mafaka - Ji bo penaberiyê bikin - Codso magangelyo - Ombi la hifadhi - Solicitar asilo - درخواست پناهندگی کنید - İltica başvurusunda bulun
Asyl
Unter der Bezeichnung Asyl versteht man:
● einen Zufluchtsort
● den Schutz vor Gefahr und Verfolgung
● temporäre Aufnahme Verfolgter
Asylrecht
Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Art. 16a Grundgesetz verankert ist.
Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Dem Asylbewerber ist während der Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in Berlin gestattet.
Asyl Beratung
Ihre Personalien werden aufgenommen und Sie erhalten eine ausführliche Beratung zum Asylverfahren von ausgebildeten Sozialarbeiter/innen.
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Formular - Asyl Antrag

Diese Vorlage (Formular Asyl Antrag) dient dazu, die schriftliche Erstantragstellung beim Bundesamt zu erleichtern und zu beschleunigen, da durch das vollständige Ausfüllen Rückfragen wegen fehlender erforderlicher Angaben vermieden werden können.
Asyl Antrag stellen
Registrierung
Um als Flüchtling in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie sich zunächst als Asylbewerber/in beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registrieren lassen (Asyl beantragen).
Das LAF unterhält verschiedene Standorte innerhalb Berlins.
Asylantrag
Danach stellen Sie Ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Registrierung als Asylbeweber/in findet in zwei Stufen statt.
• Am ersten Tag wird Ihr Ankunftsnachweis (ANKUNA) erstellt. Er ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag zu stellen und Leistungen zu erhalten. Im Ankunftsnachweis werden Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto sowie Name, Geburtstag, Herkunft und Sprache festgehalten.
• Am Folgetag werden Sie medizinisch untersucht und erhalten Ihre Leistungen.
Anschließend stellen Sie bei der Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihren eigentlichen Asylantrag. Das BAMF prüft und entscheidet alle in Deutschland gestellten Asylanträge. Weder das LAF noch andere Berliner Behörden können auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Registrierung alle Ihre Ausweisdokumente und persönlichen Papiere mit, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann. In der Erstaufnahmestelle sind die Behörden vertreten, die für das Asylverfahren wichtig sind.
Asylverfahren
Um einen Asylantrag zu stellen, müssen Sie sich in Deutschland aufhalten. Ein Asylantrag kann nicht bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Sie müssen diesen Antrag auf Asyl persönlich einreichen.
Wenn Sie als Asylbewerber/in registriert und dem Land Berlin zugeteilt worden sind, stellen Sie Ihren Asylantrag bei einer der Berliner Außenstellen des Bundesamtes für Migration (BAMF).
Während Ihr Asylverfahren geprüft wird, müssen Sie für ca. 3 Monaten in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.
Der Asylantrag wird aufgenommen und Sie erhalten kurzfristig einen Termin zu einem Interview. Hier müssen Sie detailliert Ihre persönlichen Gründe für das Verlassen Ihres Heimatlandes vortragen.
Dort geben Sie auch Ihren Ankunftsnachweis ab und erhalten stattdessen eine Aufenthaltsgestattung die befristet ist. Zur Verlängerung benötigen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Bitte bewahren Sie die Aufenthaltsgestattung sorgfältig auf. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie Asyl beantragt haben. Dies ist wichtig z. B. bei einer Kontrolle durch die Polizei.
Aufenthaltsort (Asyl)
Sie können nicht frei wählen, in welchem Bundesland Ihr Asylantrag bearbeitet wird. Bei der Registrierung werden Sie in einem computergestützten Verfahren einem der 16 deutschen Bundesländer verbindlich zugeteilt. Dies ist nötig, um die vielen Schutzsuchenden gleichmäßig in Deutschland zu verteilen und Asylanträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Verwandtschaftsverhältnisse sind kein ausreichender Grund für eine Verteilung nach Berlin.
Leistungen
Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Dauer des Asylverfahrens.
Zu diesen Leistungen gehören Unterkunft (Unterbringung in Wohnheimen), Ernährung, Krankenhilfe und Bekleidung.
Ablehnung
Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen.
Mangelde Angaben des Asylbewerbers zur Person wird ein Asyl verwehrt.
Rechtsschutz
Gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Straf- und Bußgeldvorschriften
Mit den Strafvorschriften in § 84, § 84a und § 85 AsylG gehört das Gesetz zum Nebenstrafrecht.
Es wird die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung durch Dritte und der Aufenthalt des Asylbewerbers in einem anderen Landkreis als dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen Landkreis als Verstoß gegen die Residenzpflicht unter Strafe gestellt.
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Ankunftszentrum für Asylbewerber

Zentrum für Asylbewerber
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde für Migration und Flüchtlinge.
Wenn Sie neu in Berlin eintreffen und Asyl beantragen wollen, ist Ihre erste Station das Ankunftszentrum in Reinickendorf.
Bitte melden Sie sich in der Erstanlaufstelle in der Oranienburger Straße 285, im Bezirk Reinickendorf (nahe U-Bahnhof „Berliner Straße“ der U-Bahnlinie U8).
Adresse
Ankunftszentrum für Asylbewerber
Oranienburger Straße 285
13437 Berlin
Kontakt
030/9022 50
registrierung@LAF.berlin.de
Web-Adresse
www.berlin.de/laf
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Amt für Flüchtlingsangelegenheiten
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist eine Behörde mit Sitz in Berlin.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist zuständig für alle Fragen zur Registrierung, Leistungserteilung und Unterbringung von Geflüchteten Menschen.
Adresse
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Darwinstraße 14 - 18
Besuchereingang
Goslarer Ufer 15
10589 Berlin
Kontakt
030/9022 50
Post@LAF.Berlin.de
Web-Adresse
www.berlin.de/laf/
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde

Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde ist eine Behörde mit Sitz in Berlin.
Die Ausländerbehörde bedient ihre Kundinnen und Kunden an den Standorten Friedrich-Krause-Ufer im BezirkTiergarten (Hauptsitz) und Keplerstraße im Bezirk Charlottenburg (Außenstelle für besondere Aufenthaltszwecke).
Insbesondere werden Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit, aus familiären oder humanitären Gründen, Visa-Verfahren bearbeitet, erteilt und verlängert.
Adresse
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Kontakt
030/9026 90
abh@labo.berlin.de
Web-Adresse
www.berlin.de/labo/abh
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Agentur für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg.
Die Behörde ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig:
• Entscheidungen über Asyl, Asylanträge und Abschiebeschutz
• Integration von Zuwanderern, ein nationales Integrationsprogramm
• Aufnahme jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
• Informationsvermittlungsstelle in der Rückkehrförderung
• Kontaktstelle für temporären Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen
• Nationale Zentralstelle des Europäischen Flüchtlingsfonds
Adresse
Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Kontakt
+49 911 943 0
info@bamf.bund.de
Web-Adresse
www.bamf.de