Asyl in Berlin - Behörde

Asyl - Schutz - Asylbewerber - Asylantrag - Asylverfahren - Asylrecht - Leistungen - Asyl-Geld

Asyl in Berlin mit Informationen für Asylbewerber zum Asylantrag, Asylverfahren, Asylrecht und Leistungen bei der richtigen Behörde informieren.

Asyl Berlin

Asyl in Berlin Aufnahmeeinrichtung

Die Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber befindet sich im Bezirk Wedding. Bei dieser Behörde kann Asyl in Berlin beantragt werden.

Zuständig für Asylverfahren - Asyl Behörde

Die Asyl Behörde Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und für den Flüchtlingsschutz.

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Asylverfahren

Weiterer Informationen über ein Asylverfahren, Asylrecht, Asyl beantragen, Beratung, Papier, Unterbringung, Leistungen: s. unten auf dieser Seite.

Asyl-Geld

Geflüchtete erhalten in Berlin Soziale Leistungen (Asyl-Geld) im LAF Leistungszentrum Darwinstraße. Das Asyl-Geld wird an Flüchtlinge und Migranten gezahlt.

[ Mehr Bürgerservice ]

Ämter und Behörden

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Soziale Einrichtungen

Hinweise zum Asylverfahren

Adresse
Turmstraße 21
10559 Berlin Wedding

Kontakt
030/9022 90
E-Mail »

Anfahrt
U-Bahn U9
Bus M27, 101 123, 187

Map / Stadtplan
Stadtplan

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Antrag - Formular - Bescheinigung

Sie möchten Asyl, Asyl-Geld oder Sozialhilfe erhalten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Amt senden.

Besucher Informationen LaGeSo

Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 13:30 - 15:30
Dienstag 09:00 - 12:30 13:30 - 15:30
Mittwoch 09:00 - 12:30 13:30 - 15:30
Donnerstag 09:00 - 12:30 13:30 - 15:30
Freitag 09:00 - 13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Asyl Informationen - تقدم بطلب اللجوء - Doen aansoek om asiel - Aiwatar da mafaka - Ji bo penaberiyê bikin - Codso magangelyo - Ombi la hifadhi - Solicitar asilo - درخواست پناهندگی کنید - İltica başvurusunda bulun - інформація про притулок

Asyl

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man:

● einen Zufluchtsort

● den Schutz vor Gefahr und Verfolgung

● temporäre Aufnahme Verfolgter

Asylrecht

Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Art. 16a Grundgesetz verankert ist.

Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Dem Asylbewerber ist während der Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in Berlin gestattet.

Asyl Beratung

Ihre Personalien werden aufgenommen und Sie erhalten eine ausführliche Beratung zum Asylverfahren von ausgebildeten Sozialarbeiter/innen.

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Asyl Antrag stellen - Ablauf

Registrierung

Um als Flüchtling in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie sich zunächst als Asylbewerber/in beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registrieren lassen (Asyl beantragen).

Das LAF unterhält verschiedene Standorte innerhalb Berlins.

Asylantrag

Danach stellen Sie Ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Registrierung als Asylbeweber/in findet in zwei Stufen statt.

• Am ersten Tag wird Ihr Ankunftsnachweis (ANKUNA) erstellt. Er ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag zu stellen und Leistungen zu erhalten. Im Ankunftsnachweis werden Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto sowie Name, Geburtstag, Herkunft und Sprache festgehalten.

• Am Folgetag werden Sie medizinisch untersucht und erhalten Ihre Leistungen.

Anschließend stellen Sie bei der Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihren eigentlichen Asylantrag. Das BAMF prüft und entscheidet alle in Deutschland gestellten Asylanträge. Weder das LAF noch andere Berliner Behörden können auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Registrierung alle Ihre Ausweisdokumente und persönlichen Papiere mit, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann. In der Erstaufnahmestelle sind die Behörden vertreten, die für das Asylverfahren wichtig sind.

Asylverfahren

Um einen Asylantrag zu stellen, müssen Sie sich in Deutschland aufhalten. Ein Asylantrag kann nicht bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Sie müssen diesen Antrag auf Asyl persönlich einreichen.

Wenn Sie als Asylbewerber/in registriert und dem Land Berlin zugeteilt worden sind, stellen Sie Ihren Asylantrag bei einer der Berliner Außenstellen des Bundesamtes für Migration (BAMF).

Während Ihr Asylverfahren geprüft wird, müssen Sie für ca. 3 Monaten in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.

Der Asylantrag wird aufgenommen und Sie erhalten kurzfristig einen Termin zu einem Interview. Hier müssen Sie detailliert Ihre persönlichen Gründe für das Verlassen Ihres Heimatlandes vortragen.

Dort geben Sie auch Ihren Ankunftsnachweis ab und erhalten stattdessen eine Aufenthaltsgestattung die befristet ist. Zur Verlängerung benötigen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Bitte bewahren Sie die Aufenthaltsgestattung sorgfältig auf. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie Asyl beantragt haben. Dies ist wichtig z. B. bei einer Kontrolle durch die Polizei.

Aufenthaltsort (Asyl)

Sie können nicht frei wählen, in welchem Bundesland Ihr Asylantrag bearbeitet wird. Bei der Registrierung werden Sie in einem computergestützten Verfahren einem der 16 deutschen Bundesländer verbindlich zugeteilt. Dies ist nötig, um die vielen Schutzsuchenden gleichmäßig in Deutschland zu verteilen und Asylanträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Verwandtschaftsverhältnisse sind kein ausreichender Grund für eine Verteilung nach Berlin.

Leistungen

Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Dauer des Asylverfahrens. Zu diesen Leistungen gehören:

• Unterkunft (Unterbringung in Wohnheimen), Heizung, Ernährung, Krankenhilfe, Bekleidung und 143 Euro Taschengeld.

• Anspruch auf das Sozialticket/Berlinpass (ÖPNV, Museum, Botanischer Garten Tierpark, Zoo, Aquarium, Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte, Bäderbetriebe, Kunsteisbahnen, freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen u.a.m.)

• Erwachsene Asylbewerber haben je nach Lebenssituation aktuell einen Anspruch auf Leistungen von 392 Euro + Wohnkosten pro Monat. Der Bedarf für Heizung und Hausrat wird zusätzlich gedeckt.

• Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es je Kind 157 Euro

• Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten je 198 Euro

• Vollständig Kosten zum Mittagessen

• Persönlicher Schulbedarf (150 Euro)

• Volle Kosten für Kita- und Schulfahrten

• Lernförderung oder Zuschüsse für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten

• Asylbewerbern steht eine medizinische Versorgung entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Zusätzliche Leistungen erhalten Sie bei Zahnersatz, Schwangerschaft, pflegerische Betreuung.

• Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm auch Leistungen auf Sozialhilfe zu.

Familiennachzug

Flüchtlinge, die in Deutschland eine Aufenthaltsberechtigung erhalten, können ihre Familie nachholen.

Ablehnung

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen.

Mangelnde Angaben des Asylbewerbers zur Person wird ein Asyl verwehrt.

Rechtsschutz

Gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Mit den Strafvorschriften in § 84, § 84a und § 85 AsylG gehört das Gesetz zum Nebenstrafrecht.

Es wird die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung durch Dritte und der Aufenthalt des Asylbewerbers in einem anderen Landkreis als dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen Landkreis als Verstoß gegen die Residenzpflicht unter Strafe gestellt.

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Anlaufstellen - Asylhilfe

Willkommenszentrum Berlin

Ankunftszentrum für Asylbewerber

Landesamt für Einwanderung

Das Ankunftszentrum Berlin nimmt weiter Asylgesuche an mit Registrierung im LAF.

Es findet eine medizinische Erstuntersuchung und eine erkennungsdienstliche Behandlung statt.

Für die ersten 14 Tage gilt die Verpflichtung, im Ankunftszentrum zu übernachten. Danach erfolgt die Zuweisung in eine andere Unterkunft.

Als neu ankommende/r Asylsuchender/in erhalten Sie eine Unterkunft, Sozialleistungen und einen Krankenversicherungsnachweis. Im Ankunftszentrum wird für Sie ein Formularantrag auf Asyl ausgefüllt und vom Antragsteller/in persönlich unterschrieben an das BAMF übermittelt weiter geleitet. Nur vereinzelt finden hier Anhörungen statt.

Bei einer Erkrankung bestehen Sie auf eine Zuweisung eines separaten Zimmers mit eigenem Bad.

Adresse

Willkommenszentrum Berlin

Potsdamer Straße 65
10785 Berlin

Kontakt

030/9017 2326

E-Mail

beratung@intmig.berlin.de

Web-Adresse

www.berlin.de/willkommenszentrum


Ankunftszentrum für Asylbewerber

Ankunftszentrum für Asylbewerber

Zentrum für Asylbewerber

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde für Migration und Flüchtlinge.

Wenn Sie neu in Berlin eintreffen und Asyl beantragen wollen, ist Ihre erste Station das Ankunftszentrum in Reinickendorf.

Bitte melden Sie sich in der Erstanlaufstelle in der Oranienburger Straße 285, im Bezirk Reinickendorf (nahe U-Bahnhof „Berliner Straße“ der U-Bahnlinie U8).

Adresse

Ankunftszentrum für Asylbewerber

Oranienburger Straße 285
13437 Berlin

Kontakt

030/9022 50

E-Mail

registrierung@LAF.berlin.de

Web-Adresse

www.berlin.de/laf


Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Amt für Flüchtlingsangelegenheiten

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist eine Behörde mit Sitz in Berlin.

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist zuständig für alle Fragen zur Registrierung, Leistungserteilung und Unterbringung von Geflüchteten Menschen.

Adresse

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Darwinstraße 14 - 18

Besuchereingang
Goslarer Ufer 15
10589 Berlin

Kontakt

030/9022 50

E-Mail

Post@LAF.Berlin.de

Web-Adresse

www.berlin.de/laf/


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde

Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde ist eine Behörde mit Sitz in Berlin.

Die Ausländerbehörde bedient ihre Kundinnen und Kunden an den Standorten Friedrich-Krause-Ufer im BezirkTiergarten (Hauptsitz) und Keplerstraße im Bezirk Charlottenburg (Außenstelle für besondere Aufenthaltszwecke).

Insbesondere werden Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit, aus familiären oder humanitären Gründen, Visa-Verfahren bearbeitet, erteilt und verlängert.

Adresse

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ausländerbehörde

Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Kontakt

030/9026 90

E-Mail

abh@labo.berlin.de

Web-Adresse

www.berlin.de/labo/abh


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Agentur für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg.

Die Behörde ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig:

  • Entscheidungen über Asyl, Asylanträge und Abschiebeschutz
  • Integration von Zuwanderern, ein nationales Integrationsprogramm
  • Aufnahme jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
  • Informationsvermittlungsstelle in der Rückkehrförderung
  • Kontaktstelle für temporären Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen
  • Nationale Zentralstelle des Europäischen Flüchtlingsfonds
  • Adresse

    Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge

    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg

    Kontakt

    +49 911 943 0

    E-Mail

    info@bamf.bund.de

    Web-Adresse

    www.bamf.de


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    - Alle Angaben ohne Gewähr -

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