Gesundheit in Berlin

Gesundheitsamt Berlin - Gesundheitsbehörde

Standorte - Aufgaben - Überwachung - Versorgung - Untersuchung - Information - Adressen - Öffnungszeiten - Kontakt

Das Gesundheitsamt Berlin ist als örtliche Gesundheitsbehörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin. Oberste Aufsichtsbehörde über die Gesundheitsämter ist die Senatsverwaltung für Gesundheit.

Gesundheitsamt

Gesundheitsamt Berlin ist die Gesundheitsbehörde

In jeden Berliner Bezirk gibt es eine Gesundheitsbehörde an die Sie sich wenden und Kontakt aufnehmen können.

Diese Gesundheitsämter sollen auf Bezirksebene die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Berliner Gesundheitsämter mit anderen zuständigen Vollzugsbehörden bei der Gefahrenabwehr und bei Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zusammen.

Die Leitung eines Gesundheitsamtes wird traditionell von einem Amtsarzt ausgeübt.

Aufgaben Gesundheitsamt

Zu den allgemeinen Aufgaben der Gesundheitsbehörde gehören u.a. die Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenheime etc. Diese Aufgaben werden in der Regel von Hygienekontrolleuren wahrgenommen.

Weitere Aufgaben des Gesundheitsamt in Berlin sind die Durchführung von Untersuchungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Vollendung des 50. Lebensjahres, die Einschulungsuntersuchungen für Kinder vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, die Hilfen für seelisch Behinderte (Sozialpsychiatrische Dienste), die Suchtkrankenhilfe sowie die Gesundheitsaufklärung, -erziehung und -beratung der Bevölkerung und die Unterstützung der Gesundheitsselbsthilfe.

Im Einzelnen:

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Gesundheitsförderung
  • AIDS-Beratung
  • Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktikerberuf
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    Wegweiser Gesundheitsamt

    Unter der Rubrik Gesundheitsämter in den Bezirken finden Sie das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Vereinbaren Sie ein Termin ONLINE.

    [ Weitere Ämter und Behörden ]


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    Landesbehörden - Gesundheitsbehörde

    Kontakt zum Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) - Senatsverwaltung für Gesundheit

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    Überwachung durch das Gesundheitsamt

    Zu den Gesundheitsamt Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die Überwachung von angeordneten Maßnahmen.

    Diese Aufgaben werden i.d.R. von Hygienekontrolleuren wahrgenommen.

    Eine hygienische Überwachung erfolgt für folgende Einrichtungen:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Tagespflege
  • Ambulanter Krankenpflegedienst privat
  • Sozialstationen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
  • Dialysestationen
  • Psychosoziale Tageskliniken
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Heilpraktiker
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Badetherapeutische Praxen
  • Massagepraxen
  • Physiotherapiepraxen
  • Blutspende-Einrichtungen
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
  • Kosmetikstudios mit Maniküre/Pediküre
  • Sauna gewerblich
  • Solarium gewerblich
  • Tätowier- und Piercingstudios
  • Fitnessstudios
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber
  • Übergangswohnheime Asylbewerber
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Sonstige Heimeinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Betreutes Wohnen, gemeinschaftlich
  • Jugendherbergen/Freizeitheime
  • Campingplätze/Zeltlager
  • Freizeitanlagen/Reiterhöfe
  • Polizeidienststellen
  • Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Friedhof und Krematorium
  • Schiffe
  • Häfen/Flughäfen
  • Freibäder
  • Hallenbäder
  • EG-Badegewässer
  • Badestellen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Zentrale Trinkwasseranlagen
  • Trinkwasser-Eigenversorgungsanlage
  • Heilwasserquellen
  • Dorfbrunnen/Laufbrunnen
  • Trinkwasser-Hausinstallationen öffentlich
  • Mobile Trinkwasser-Versorgung
  • Abwasserbeseitigungsanlagen
  • Mülldeponien
  • Sondermüllzwischenlager
  • Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
  • Sportstätten
  • Kinderspielplätze
  • Großveranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Gaststätten/Hotels/Pensionen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe/Partyservice
  • öffentliche WCs etc.
  • Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen:

  • Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste)
  • Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information
  • Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen
  • Die Mitwirkung und teils auch koordinierende Leitung von Aktivitäten zur Erfassung von Kindswohlgefährdung, wie z. B. die Kontrolle der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9/J1 für Kinder) zusammen mit dem Jugendämtern und unter Einbindung der Kinderärzte gehört zu den neueren Gesundheitsamt Aufgaben.

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