Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Informationen - Öffnungszeiten - Adressen
Das Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen in Berlin überwacht die Einhaltung von hygienischen Vorschriften im Bezirk. Das Gesundheitsamt befindet sich im Berliner Orteil Lichtenberg.
Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Das Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen ist eine vor Ort tätige Gesundheitsbehörde und Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin.
In jeden Berliner Bezirk gibt es eine Gesundheitsbehörde mit zahlreichen Fachbereiche.
Aufgaben Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Amtsärztlicher Dienst
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Gesundheitsberichterstattung
Gesundheitsförderung
AIDS-Beratung
Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
Hygieneüberwachung
Umweltmedizin
Sozialpsychiatrischer Dienst
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktikerberuf
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Wegweiser
Unter der Rubrik Gesundheitsämter in den Bezirken finden Sie das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. →
[ Weitere Ämter und Behörden ]
Fachbereiche
Kinder und Jugendgesundheitsdienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Zahnärztlicher Dienst
Gesundheitsaufsicht
Aids Beratung
Gesundheitsamt in den Bezirken
Adresse
Alfred-Kowalke-Straße 24
10315 Berlin Lichtenberg
Anfahrt
U-Bahn U5
Bus 108, 194
Map / Stadtplan
Besucher Informationen Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Öffnungszeiten |
Montag |
09:00 - 16:00 |
Dienstag |
09:00 - 16:00 |
Mittwoch |
09:00 - 16:00 |
Donnerstag |
09:00 - 16:00 |
Freitag |
09:00 - 14:00 |
Samstag |
Keine Sprechzeit |
Sonntag |
Keine Sprechzeit |
Überwachung durch das Gesundheitsamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die Überwachung von angeordneten Maßnahmen.
Diese Aufgaben werden i.d.R. von Hygienekontrolleuren wahrgenommen.
Eine hygienische Überwachung erfolgt für folgende Einrichtungen:
Alten- und Pflegeheime
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Tagespflege
Ambulanter Krankenpflegedienst privat
Sozialstationen
Krankenhäuser
Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
Dialysestationen
Psychosoziale Tageskliniken
Arztpraxen
Zahnarztpraxen
Heilpraktiker
Sozialpädiatrische Zentren
Badetherapeutische Praxen
Massagepraxen
Physiotherapiepraxen
Blutspende-Einrichtungen
Fußpflegeeinrichtungen
Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
Kosmetikstudios mit Maniküre/Pediküre
Sauna gewerblich
Solarium gewerblich
Tätowier- und Piercingstudios
Fitnessstudios
Gemeinschaftseinrichtungen
Schulen
Kindertagesstätten
Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber
Übergangswohnheime Asylbewerber
Obdachlosenunterkünfte
Sonstige Heimeinrichtungen
Behinderteneinrichtungen
Betreutes Wohnen, gemeinschaftlich
Jugendherbergen/Freizeitheime
Campingplätze/Zeltlager
Freizeitanlagen/Reiterhöfe
Polizeidienststellen
Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
Friedhof und Krematorium
Schiffe
Häfen/Flughäfen
Freibäder
Hallenbäder
EG-Badegewässer
Badestellen
Wasserversorgungsanlagen
Zentrale Trinkwasseranlagen
Trinkwasser-Eigenversorgungsanlage
Heilwasserquellen
Dorfbrunnen/Laufbrunnen
Trinkwasser-Hausinstallationen öffentlich
Mobile Trinkwasser-Versorgung
Abwasserbeseitigungsanlagen
Mülldeponien
Sondermüllzwischenlager
Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
Sportstätten
Kinderspielplätze
Großveranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
Gaststätten/Hotels/Pensionen
Lebensmittelverarbeitende Betriebe/Partyservice
öffentliche WCs
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen:
Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste)
Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information
Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen
Die Mitwirkung und teils auch koordinierende Leitung von Aktivitäten zur Erfassung von Kindswohlgefährdung, wie z. B. die Kontrolle der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9/J1 für Kinder) zusammen mit dem Jugendämtern und unter Einbindung der Kinderärzte gehört zu den neueren Aufgaben.
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