Schwerbehindertenausweis in Berlin
Informationen - Antrag - Behindertenausweis - Versorgungsamt Berlin - LaGeSo
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Dabei wird der Grad einer Behinderung festgestellt, welche zu einer Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt. Ob und in welchem Maße ein Mensch als schwerbehindert eingestuft wird, ist im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.

Wo kann ein Schwerbehindertenausweis in Berlin beantragen?
Ein Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in Berlin Wilmersdorf beantragen. Die Vorlagen für diesen Antrag können Sie zuvor vom LaGeSo beziehen oder auf dieser Seite herunterladen.
Den Schwerbehindertenausweis bekommen Sie, wenn mit einem Bescheid eine Schwerbehinderung festgestellt wurde.
Grad der Behinderung
Wie groß die Minderung ist unterliegt dem Urteil ärztlicher Gutachter. Der Grad der Behinderung (GdB) wird dabei durch Zehnerschritten von 20 bis 100 erfasst.
Gültigkeit Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.
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Umtausch im neuen Kartenformat
Wer einen gültigen Schwerbehindertenausweis hat, kann diesen in einen Neuen in Kartenformat umtauschen. Es besteht aber keine Umtauschpflicht.
Wir empfiehlen ein Umtausch aus zwei Gründen. Zum einen ist der neue Ausweis handlich (Bankkartengröße) und mit Punktschrift gekennzeichnet. Zum anderen ist der Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache abgebildet.
Beantragen können Sie ihren neuen Ausweis formlos beim Versorgungsamt Berlin (Adresse hier auf der Seite). Beim Antrag geben Sie möglichst das Aktenzeichen auf Ihrem Ausweis mit an. Außerdem wird ein aktuelles farbiges Passbild im Format 35 mal 45 mm benötigt (muß nichtvom Fotgraf sein - Fotoautomat reicht). Bitte auf der Rückseite Namen und Aktenzeichen vermerken. Das Versorgungsamt Berlin schickt den neuen Ausweis direkt an Ihre Adresse. Behalten Sie den alten Ausweis bis dahin bei sich.
[ Mehr Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ]
Adresse
Sächsische Straße 28
10707 Berlin Wilmersdorf
Kontakt
030/9022 9646 4
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U2, U3, U7
Bus 101, 104, 115
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Besucher Informationen Versorgungsamt Berlin (LaGeSo)
Öffnungszeiten | |
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Montag | 09:00 - 15:00 |
Dienstag | 09:00 - 15:00 |
Mittwoch | Keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 |
Freitag | 09:00 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Antrag - Formular Schwerbehindertenausweis
Sie benötigen ein Schwerbehindertenausweis. Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) können Sie ein Schwerbehindertenausweis stellen. Das LaGeSo in Berlin prüft Ihren Antrag.
Diesen Antrag füllen Sie erst aus, wenn Sie eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bekommen haben. Das ausgefüllte Formular bitte ausdrucken und an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Versorgungsamt) senden.
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Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Berlin Wilmersdorf beantragen. Antragsformular erhalten Sie unter der o.g. Adresse / E-Mail oder Web-Seite des LaGeSo: www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/kundencenter/
Den Schwerbehindertenausweis bekommen Sie, wenn mit einem Bescheid eine Schwerbehinderung festgestellt wurde.
Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.
Er weist den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkzeichen aus.
Bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung werden durch eingetragene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis dargestellt.
G - erhebliche Gehbehinderung
B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung
H - Hilflosigkeit
Bl - Blindheit
Gl - Gehörlosigkeit
TBl - Taubblind
RF - Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht
T - Teilnahmeberechtigung am SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung in Berlin
1. Klasse - Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes (Grad der Behinderung von mindestens 50) erhalten einen Schwerbehindertenausweis (grün).
Einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn auf Grund ihrer Funktionsbeeinträchtigung ein Anspruch auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr festgestellt wurde.
Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird immer ein Passfoto des Ausweisinhabers benötigt.