Asyl-Geld in Berlin
Asylantragstelle - Leistungszentrum - Sozialdienst - Unterbringung - Asyl-Geld - Ärztlicher Dienst
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (kurz: LAF) ist für die Registrierung, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Im Fokus stehen die Registrierung, Beratung der Geflüchteten, soziale Betreuung, medizinische Versorgung, finanzielle Unterstützung und bei Bedarf auch die psychosoziale Beratung.

Asyl-Geld in Berlin als Leistungen vom LAF
Geflüchtete erhalten in Berlin Soziale Leistungen (Asyl-Geld) im LAF Leistungszentrum Darwinstraße.
Das Asyl-Geld wird an Flüchtlinge und Migranten gezahlt.
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete, sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Siehe dazu Tabelle Leistungssätze in Berlin für SGB und Asyl-Geld auf dieser Seite.
Aufgaben LAF
Das Aufgabenspektrum des Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin ist sehr vielfältig wie zum Beispiel:
Wer im Leistungszentrum einen Termin hat, wird in 15 Sprachen unterstützt.
Ämter und Behörden des LAF
- Erstanlaufstelle / Ankunftszentrum
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
- Asyl Antragstelle (LAF)
- Registrierungsstelle
- Asylunterkunft
- Leistungszentrum (Asyl-Geld)
- Gesundheitsamt
- Schwerbehindertenausweis
Soziale Einrichtungen
Ämter und Behörden
Sozialen Einrichtungen
Adresse
Darwinstraße 14
10589 Berlin Charlottenburg
Kontakt
Telefon 030/9028 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U7
Bus M27
Maps / Stadtplan
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Asyl, Asyl-Geld oder Sozialhilfe erhalten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.
Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Amt senden.
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SGB-Leistungssätze (Sozialhilfe) | Betrag | Regelbedarfsstufe |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 451 € | 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 407 € | 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 363 € | 3 |
Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 363 € | 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 379 € | 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 313 € | 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 287 € | 6 |
AsylbLG-Leistungssätze (Asyl-Geld) | Betrag | Regelbedarfsstufe |
Alleinstehend oder Alleinerziehende | 367 € | 1 |
Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft | 330 € | 2 |
Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben | 294 € | 3 |
Jugendliche zwischen 14 und 17 | 326 € | 4 |
Kinder zwischen 6 und 13 | 283 € | 5 |
Kinder bis 5 | 249 € | 6 |
Kindergeld | Betrag | pro Kind |
1. und 2. Kind | 219 € | ☑ |
3. Kind | 225 € | ☑ |
4. Kind und weitere | 250 € | ☑ |
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