Asyl-Geld in Berlin

Asylantragstelle - Leistungszentrum - Sozialdienst - Unterbringung - Asyl-Geld - Ärztlicher Dienst

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (kurz: LAF) ist für die Registrierung, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Im Fokus stehen die Registrierung, Beratung der Geflüchteten, soziale Betreuung, medizinische Versorgung, finanzielle Unterstützung und bei Bedarf auch die psychosoziale Beratung.

Asyl-Geld in Berlin

Asyl-Geld in Berlin als Leistungen vom LAF

Geflüchtete erhalten in Berlin Soziale Leistungen (Asyl-Geld) im LAF Leistungszentrum Darwinstraße.

Das Asyl-Geld wird an Flüchtlinge und Migranten gezahlt.

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete, sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Siehe dazu Tabelle Leistungssätze in Berlin für SGB und Asyl-Geld auf dieser Seite.

Aufgaben LAF

Das Aufgabenspektrum des Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin ist sehr vielfältig wie zum Beispiel:

  • Ärztlicher Dienst
  • Infektionsschutz
  • Unterbringung
  • Verorgung
  • Soziale Leistungen (Asyl-Geld)
  • Fürsorge
  • Schwerbehinderung
  • Integration
  • Asylbewerbung
  • Beratungsstelle für eine freiwillige Rückkehr
  • u.a.m.
  • Wer im Leistungszentrum einen Termin hat, wird in 15 Sprachen unterstützt.

    [ Weiterer Bürgerservice ]

    Adresse

    Darwinstraße 14
    10589 Berlin Charlottenburg

    Kontakt

    Telefon 030/9028 0
    E-Mail »

    Anfahrt

    U-Bahn U7
    Bus M27

    Maps / Stadtplan

    Stadtkarte

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    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Asyl, Asyl-Geld oder Sozialhilfe erhalten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.

    Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Amt senden.

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    Leistungssätze in Berlin für SGB und Asyl-Geld
    SGB-Leistungssätze (Sozialhilfe) Betrag Regelbedarfsstufe
    Alleinstehende / Alleinerziehende 451 € 1
    Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 407 € 2
    Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 363 € 3
    Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 363 € 3
    Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 379 € 4
    Kinder von 6 bis 13 Jahren 313 € 5
    Kinder von 0 bis 5 Jahren 287 € 6
    AsylbLG-Leistungssätze (Asyl-Geld) Betrag Regelbedarfsstufe
    Alleinstehend oder Alleinerziehende 367 € 1
    Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft 330 € 2
    Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben 294 € 3
    Jugendliche zwischen 14 und 17 326 € 4
    Kinder zwischen 6 und 13 283 € 5
    Kinder bis 5 249 € 6
    Kindergeld Betrag pro Kind
    1. und 2. Kind 219 €
    3. Kind 225 €
    4. Kind und weitere 250 €

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    Anderen Sprachen

    chinesisch englisch spanisch französisch japanisch russisch arabisch
    - Alle Angaben ohne Gewähr -

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