Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt in Berlin

Auskunft - Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice - Bürgeramt

Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt in Berlin über einzelne bestimmte Personen aus dem Melderegister im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit Bürgerservice zu Adressen - Antrag - Formular.

Auskunft aus dem Melderegister - Melderegisterauskunft Berlin

Melderegisterauskunft über Personen im Melderegister beim Einwohnermeldeamt in Berlin können nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erteilt werden. Das Melderegister ist kein öffentliches Register, aber es besteht die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die vorgefertigten Formulare (Antrag zur Auskunft einer Person) finden Sie auf dieser Seite.

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Tipp! Wenn Sie eine Person suchen, die in Berlin gewohnt hat, dann ist sie am ehesten in den Berliner Adressbüchern, Telefonbüchern oder Kirchenbücher zu finden. Diese wurden eventuell im Landesarchiv Berlin digitalisiert.

Landesarchiv »

Zuständige Behörde für eine Melderegisterauskunft ist das Einwohnermeldeamt in Berlin

Ihre schriftliche Anfrage zur Melderegisterauskunft können Sie an folgende Behörden senden:

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Zentrales Einwohnermeldeamt Berlin) oder an eines der Einwohnermeldeämter in den Bezirken.

Gebühren für eine Melderegisterauskunft

Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister wird eine Verwaltungsgebühr vom beim Einwohnermeldeamt in Berlin erhoben. Die Höhe dieser Gebühr und die Bankverbindung steht auf dem jeweiligen Antrag Melderegisterauskunft.

Meldepflicht in Berlin

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde im Bezirk anzumelden.

Wappen der Berliner Verwaltung Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist eine Berliner Behörde, das sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Berliner Meldestellen sind mit den Bürgeramt des Bezirks verknüpft.

Das Meldeamt führt die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Melderegisterauskunft an Privatpersonen sowie die Wirtschaft. Das Meldewesen ist das informationelle Rückgrat einer modernen, bürgerorientierten Berliner Verwaltung.

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Aufgaben der Meldeämter

Wohnsitz anmelden

Wohnsitz ummelden

Wohnsitz abmelden

Zuständiges Meldeamt

Welches Einwohnermeldeamt für Sie zuständig ist hängt von der Postleitzahl ab. Vergleichen Sie ihre Postleitzahl mit dem zuständigen Meldeamt.

[ Wichtige Meldeamt Informationen ]

Auskunft aus dem Melderegister

Verwaltungsgebühr

Archiv der Vergangenheit

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Adresse
Friedrichstrasse 219
10958 Berlin Kreuzberg

Kontakt
Telefon 030/9029 90
Telefax 030/9026 9209 3
E-Mail »

Anfahrt
U-Bahn U6
Bus M29

Map / Stadtplan
Stadtplan

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Melderegisterauskunft einholen beim Einwohnermeldeamt in Berlin

Allgemeine Bestimmung

Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.

Das Melderegister hat die Funktion eines öffentlichen Registers.

Es enthält personenbezogene Daten jedes Einwohners der Stadt Berlin sowie dessen aktuelle Anschrift.

Grundlage ist die Meldepflicht, die per Gesetz definiert ist. So sind Personen verpflichtet ihre aktuelle Wohnsitzadresse der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Berliner Melderegister

Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen per Antrag einzuholen. Auskuft über Personen im Melderegister können nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erteilt werden.

Einfache Melderegisterauskunft

Auf Antrag können an Privatpersonen oder Institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister vom beim Einwohnermeldeamt in Berlin erteilt werden.

Sie erhalten Auskunft über die bekannte Anschrift oder ob der Einwohner verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.

Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.

Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).

Melderegister

Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand. Dabei dürfen die Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben sein.

Wenn die gesuchte Person möglicherweise länger verzogen oder verstorben ist, geben Sie dies bitte in der Anfragen an.

Archiv - Auskunft

Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden.

Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Anschrift siehe oben.

Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich, soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden, beim Berliner Landesarchiv.

Antrag - Wichtiger Hinweis

Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird.

Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.

Angaben

Angaben über die gesuchte Person:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin.

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten.

Formulare Melderegisterauskunft

► Einen Musterantrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier »

► Einen Musterantrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie hier »

Gebühren

Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10,- €

Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15, €

Melderegisterauskunft nach Archivrecht 10 EUR.

Hinweis: Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 30,- €

Zahlung

Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto der [ LABO ] oder eines der [ Einwohnermeldeämter in den Bezirken ] zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.

Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über...(Name der angefragten Person).

Das Kontoverzeichnis (Bankverbindung) der Bezirksämter finden Sie hier »

Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.

Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:

• das Auskunftsergebnis bereits bekannt war

• die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte

• die Auskunft nicht zulässig ist wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen,wie z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen vorliegt

Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Melderegisterauskunft

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges.

Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen finden Sie im Bundesmeldegesetz unter: www.gesetze-im-internet.de/bmg

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