Zentrales Einwohnermeldeamt Berlin
Melderegisterauskunft - Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice - Bürgeramt - Zentrales Einwohnermeldeamt
Das Zentrale Einwohnermeldeamt Berlin befindet sich im Berliner Bezirk Kreuzberg unweit vom Checkpoint Charlie. Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Berliner Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Berliner Meldestellen sind mit den Bürgerämtern verknüpft.

Melderegisterauskunft über Personen bei Zentrales Einwohnermeldeamt Berlin
Auskunft über Personen im Zentralen Melderegister können nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erteilt werden. Anfragen über Personen werden grundsätzlich nur schriftlich beantwortet, das heißt auch am Telefon werden keine Personendaten herausgegeben. Siehe hierzu die Allgemeine Bestimmung. Sie können die bereitgestellten Formulare (Antrag) verwenden und an das Zentrale Einwohnermeldeamt Berlin weiterreichen.
Auskunft über Personen
Weitere Informationen, Zentrales Einwohnermeldeamt, Bestimmungen, Antragstellen, Anträge (Formulare), finden Sie unter Melderegisterauskunft.
Die vorgefertigten Formulare (Antrag zur Auskunft einer Person) finden Sie auf dieser Seite.
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Tipp! Wenn Sie eine Person suchen, die in Berlin gewohnt hat, dann ist sie am ehesten in den Berliner Adressbüchern, Telefonbüchern oder Kirchenbücher zu finden. Diese wurden eventuell im Landesarchiv Berlin digitalisiert.
Formulare zur Melderegisterauskunft Zentrales Einwohnermeldeamt
Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir die bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an Ihr für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden. Die Formulare finden Sie zum herunterladen auf dieser Seite.
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Gebühren für eine Melderegisterauskunft
Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr steht auf dem jeweiligen Antrag.
Wegweiser durch das Einwohnermeldeamt
Unter der Rubrik Einwohnermeldeämter in den Bezirken finden Sie weitere Meldestellen nach Bezirken oder Postleitzahlen geordnet. Klicken Sie auf einen Bezirk und Sie erhalten die dazugehörigen Telefonnummern, Öffnungszeiten, Terminvergabe und Informationen zum An- und Ummelden in Berlin.
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Einwohnermeldeämter in den Bezirken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Landesamt für Meldewesen
Formulare (zum downloaden)
Auskunft aus dem Melderegister
Hinweis zur Verwaltungsgebühr
Adresse
Friedrichstrasse 219
10958 Berlin Kreuzberg
Kontakt
Telefon 030/9029 90
Fax 030/9026 9209 3
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U6
Bus M29
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Antrag zur Auskunft einer Person
(Einfach)
(Erweitert)
Das ausgefüllte Formular bitte an das Zentrale Einwohnermeldeamt Berlin weiterreichen.
Besucher Informationen Zentrales Einwohnermeldeamt Berlin
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:00 - 15:00 |
Dienstag | 11:00 - 18:00 |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 |
Donnerstag | 11:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 13:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Melderegisterauskunft einholen - Zentrales Einwohnermeldeamt Berlin
Allgemeine Bestimmung
Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.
Das Melderegister hat die Funktion eines öffentlichen Registers.
Es enthält personenbezogene Daten jedes Einwohners der Stadt Berlin sowie dessen aktuelle Anschrift.
Grundlage ist die Meldepflicht, die per Gesetz definiert ist. So sind Personen verpflichtet ihre aktuelle Wohnsitzadresse der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Berliner Melderegister
Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen per Antrag einzuholen. Auskuft über Personen im Melderegister können nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erteilt werden.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf Antrag können an Privatpersonen oder Institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden.
Sie erhalten Auskunft über die bekannte Anschrift oder ob der Einwohner verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.
Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.
Fügen Sie Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
Melderegister - Zentrales Einwohnermeldeamt
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand. Dabei dürfen die Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben sein.
Wenn die gesuchte Person möglicherweise länger verzogen oder verstorben ist, geben Sie dies bitte in der Anfragen an.
Archiv
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden.
Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Anschrift siehe oben.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich, soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden, beim Berliner Landesarchiv.
Antrag
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird.
Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Angaben Zentrales Einwohnermeldeamt
Angaben über die gesuchte Person:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin.
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten.
Formulare Melderegisterauskunft
► Einen Musterantrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier »
► Einen Musterantrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie hier »
Gebühren
Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10 EUR.
Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15 EUR.
Auskunft nach Archivrecht 10 EUR.
Hinweis: Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 30,00 EUR.
Zahlung
Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto der [ LABO ] oder eines der [ Einwohnermeldeämter in den Bezirken ] zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten wie zum Beispiel: Zentrales Einwohnermeldeamt.
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über...(Name der angefragten Person).
Das Kontoverzeichnis (Bankverbindung) der Bezirksämter finden Sie hier »
Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges.
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen finden Sie im Bundesmeldegesetz unter: www.gesetze-im-internet.de/bmg
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