Geschlechtseintrag in Berlin
Geburtsurkunde - Eheurkunde - Sterbeurkunde - Beurkundung - Eheschließung -
Standesamt Berlin mit Zuständigkeiten zur Änderung des Eintrags zum Geschlecht, Eheschließung und Ausstellung von Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde.
In jeden Berliner Bezirk gibt es ein oder mehrere Standesämter.
Geschlechtseintrag ändern lassen
Wer seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern möchte, muß dies bei einem Standesamt in Berlin (Standesamt im Bezirk) anmelden.
Möglich ist die Änderung zum Geschlecht als männlich, weiblich, divers.
Nach Ablauf einer Sperrfrist von 12 Monatenl kann eine erneute Änderung erfolgen.
Wie funktioniert die Änderung genau?
Nadem Sie Ihren Antrag beim Amt eingereicht haben, bekommen Sie ein Termin beim Standesamt (in der Regel nach 3 Monaten).
Dort müssen Sie eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung abgeben und versichern, dass man die Tragweite der Folgen dieser Änderung verstanden hat. Weiter versichert diese Person, dass mit der Erklärung, der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags sowie der neu gewählte Vorname ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.
Das persönliche erscheinen vor Ort im Standesamt ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Geschlechtseintrag ändern lassen bei Minderjährigen
Bei Minderjährigen bis zum Alter von 14 Jahren Müssen die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten die Aufgabe übernehmen. Dazu muss das Kind zustimmen und es muss beim Standesamt dabei sein.
Ab dem 14. Lebensjahr können Minderjährigedie eine Änderungserklärung selbst abgeben, aber nur mit Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten. Wenn die Berechtigten nicht zustimmen wollen, können Minderjährige mit ihrem Anliegen zum Familiengericht gehen und klagen. Das Gericht legt dann den Maßstab des Kindeswohls fest. Folgt das Familiengericht dem Wunsch eines oder einer Minderjährigen, kann es die Eltern oder Sorgeberechtigten überstimmen.
Aufgaben Standesamt Berlin
Die Standesämter in der Hauptstadt sind Ämter zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Aufgaben Standesamt im einzelnen:
• Ausstellung einer Geburtsurkunde. (Eintragung im Geburtenregister)
• Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften
• Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde
• Begründung von Lebenspartnerschaften
• Geschlechtseintrag ändern
Diese Aufgaben dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.
Standesamt im Bezirk
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