Bauamt Steglitz-Zehlendorf
Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau
Das Bauamt Steglitz-Zehlendorf ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.

Vom Bauamt zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.
Dienstleistungen Bauamt Steglitz-Zehlendorf
• Abgeschlossenheitsbescheinigung
• Allgemeine Ordnungsaufgaben (Gefahrenabwehr)
• Anordnung von Mängelbeseitigungsverfahren
• Bauaktenarchiv / Bauakteneinsicht
• Bauberatung
• Bau- bzw. Genehmigungsfreistellungen
• Baugenehmigungen
• Baulasten
• Schornsteinfegerwesen
• Vorbescheid / Planungsrechtlicher Bescheid
• Wohnungsaufsicht
Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde
Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich informieren.
Bauämter in Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
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- Reinickendorf
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- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Berlin
Adresse
Kirchstraße 1 - 3
14163 Berlin Zehlendorf
Kontakt
030/9029 9526 3
E-Mail »
Anfahrt
S-Bahn S1
Bus 101, 112, 115, 118
Besucher Information Bauamt Steglitz-Zehlendorf
Öffnungszeiten | |
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Montag | Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 15:00 - 18:00 |
Freitag | Termine nach Vereinbarung |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Allgemeine Bauamt Leistungen
Das Bauamt Steglitz-Zehlendorf übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt.
Vom Bauamt und Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.