Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau
Das Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.

Vom Bauamt zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.
Dienstleistungen Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
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Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde
Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich weiter unten auf dieser Seite informieren.
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Bauamt im Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Berlin
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Adresse
Alt-Friedrichsfelde 6010315 Berlin Lichtenberg
Anfahrt
U-Bahn U5Bus 108
Besucher Information Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 15:00 - 18:00 |
Freitag | Termine nach Vereinbarung |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Allgemeine Bauamt Aufgaben
Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt.
Bauaufsichtsbehörde
Vom Bauamt und Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
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