Bauamt Berlin
Bauämter - Bauordnungsamt - Bauaufsichtsamt - Tiefbauamt - Bezirksbauamt - Baugenehmigung - Bauantrag - Baugenehmigungsbehörde
Das Bauamt Berlin ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Vom Bauämter zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.
Leistungen der Bau Behörde - Bauamt
Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt.

Weitere Baubehörden
Von Bauamt und einer Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
Die Bauaufsichtsämter in den Bezirken sind zuständig für den Vollzug der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften. Sie genehmigen und überwachen die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und beraten in bauaufsichtlichen Angelegenheiten.
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Bezirksbauamt - Bauaufsichtsamt - Wohnungsaufsicht
Das Bauaufsichtsamt im Bezirk ist zuständig für den Vollzug der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften. Die Behörde genehmigen und überwacht die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und berät in bauaufsichtlichen Angelegenheiten.
Die Wohnungsaufsicht ist für die Beseitigung von Mängeln an Wohngebäuden und in Wohnungen zuständig. Mieter können sich bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter über die Beseitigung von Mängeln in einer Mietwohnung an die Wohnungsaufsicht wenden. Nach einer Prüfung der Mängel am Gebäude können dem Vermieter Auflagen zur Mängelbeseitigung durch die Wohnungsaufsicht erteilt werden.
In der Berlin gibt es 12 Bauämter (Bezirksbauamt) die nach Bezirken unter der Rubrik Bauamter in Bezirke geordnet sind.
Beratung und Ansprechpartner
Holen Sie sich ein Termin zur Beratung Ihres Anliegen bei einem Bauamt in den Bezirken.
Bauamt in den Bezirken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Bauamt Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Land Berlin
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