
Bauamt Spandau
Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau
Das Bauamt Spandau ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.

Es ist wichtig, das Bauamt von der Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, zu unterscheiden.
Die Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für hoheitliche Aufgaben des Baurechts.
Dienstleistungen Bauamt Spandau
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Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde
Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich weiter unten auf dieser Seite informieren.
Bauamt im Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Berlin
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Adresse
Carl-Schurz-Straße 2 - 6
13597 Berlin Spandau
Kontakt
030/9027 9258 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U7
Bus 130, 134, 135, M45, ...
Besucher Information Bauamt Spandau
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 15:00 - 18:00 |
Freitag | Termine nach Vereinbarung |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Allgemeine Bauamt Aufgaben
Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft. Dies umfasst beispielsweise den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Darüber hinaus ist das Bauamt für die Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlussbeiträgen zuständig, wodurch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt werden.
Bauaufsichtsbehörde
Es ist wichtig, das Bauamt und die Bauaufsichtsbehörde von anderen öffentlichen Baubehörden wie Straßenbauämtern, Wasserwirtschaftsämtern, Staatlichen Hochbauämtern, Autobahndirektionen usw. zu unterscheiden. Diese Behörden sind im Wesentlichen für die Durchführung staatlicher Baumaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihnen obliegt als Fachbehörden die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z. B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
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