
Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau
Das Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.

Es ist wichtig, das Bauamt von der Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, zu unterscheiden.
Die Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für hoheitliche Aufgaben des Baurechts.
Dienstleistungen Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde
Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich weiter unten auf dieser Seite informieren.
Bauamt im Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Zuständigkeit nach Postleitzahl
Regierungseinrichtung Berlin
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Adresse
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin Wilmersdorf
Kontakt
030/9029 16002 / 16003
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U3, U7
Bus 101, 104, 115
Besucher Information Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | Termine nach Vereinbarung |
Freitag | 09:00 - 12:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Allgemeine Bauamt Aufgaben
Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft. Dies umfasst beispielsweise den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Darüber hinaus ist das Bauamt für die Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlussbeiträgen zuständig, wodurch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt werden.
Bauaufsichtsbehörde
Es ist wichtig, das Bauamt und die Bauaufsichtsbehörde von anderen öffentlichen Baubehörden wie Straßenbauämtern, Wasserwirtschaftsämtern, Staatlichen Hochbauämtern, Autobahndirektionen usw. zu unterscheiden. Diese Behörden sind im Wesentlichen für die Durchführung staatlicher Baumaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihnen obliegt als Fachbehörden die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z. B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.
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