Sonderschule in Berlin
Schule - Ganztagsschule - Hort
Die Sonderschule in Berlin umfasst die Klassen 1-6 mit Altersstufen von etwa sechs bis zwölf Jahre. Übersicht aller Bildungseinrichtungen um sich zu bilden, lernen, fortbilden, umschulen. Förderschule in Berlin sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt.
Bedeutung der Sonderschule in Berlin
Eine Sonderschule (auch Förderschule, Förderzentrum oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt genannt) ist eine Schule für Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so schwer beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, weil es keine passende pädagogische Unterstützung gibt.

Verschiedene Förderschultypen bieten eine speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene sonderpädagogische Förderung, die den Kindern eine bessere Entwicklung ermöglichen soll, als sie auf der Regelschule erreichbar wäre.
Sonderschulen sind umstritten, weil die betroffenen Schüler an Regelschulen bessere Leistungen erzielen könnten.
Von der Sonderschule zur Förderschule
In der Umgangssprache findet sich heute oft noch die Bezeichnung Sonderschule, teilweise noch die historische Bezeichnung Hilfsschule.
Seit den 1990er Jahren ist der Begriff Sonderschule durch Förderschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ersetzt worden. Mit dem Begriff Förderung soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen abzubauen und zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler die Nicht-Eignung für die allgemeine Schule zu attestieren. Vielmehr ist es notwendig, durch eine eingehende und begleitende Förderdiagnostik die geeignete sonderpädagogische Einrichtung zu finden.
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Spezifische Förderung und Integration
Behinderte Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung und durch spezielle Einrichtungen müssen diese Rechte auch die Erfüllung der Schulpflicht garantiert werden. Dass auch schwerstbehinderte Kinder nicht ausgeschult werden, gilt heute als Selbstverständlichkeit.
Systemische Grundlage für die Aufnahme beziehungsweise Überweisung eines Kindes in eine Förderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung oder Erkrankung. Dem festgestellten Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Förderschule oder auch durch Integration in einer allgemeinen Schule entsprochen werden. Einer in Teilen häufig qualitativ und quantitativ besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Förderschulen steht die Möglichkeit einer besseren gesellschaftlich-sozialen Integration und ausgewogenerer Bildung des Kindes in einer allgemeinen Schule gegenüber. Bei einer Zuweisung eines Schülers zu einer Förderschule wird davon ausgegangen, dass Barrieren, die mit dem Besuch in Regelschulen verbunden sind, nicht mit vertretbarem Aufwand beseitigt werden können.
Um bei der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule pädagogisches Know-how zu konzentrieren, sind Integrationsschulen entstanden. Das sind Schulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei behinderte Kinder teilweise oder komplett am Unterricht teilnehmen.
Förderzentrum und mobiler Dienst
Eine Förderschule kann ein Förderzentrum sein ohne diesen Namen zu tragen.
Förderzentren sind häufig aus Sonderschulen entstanden, indem der Aufgabenbereich der Schulen nach außen erweitert wurde. Ein Sonderschullehrer des Förderzentrums ist nicht nur für den Unterricht an der Förderschule zuständig sondern auch für die Betreuung der Schüler mit Behinderung.
Diese Form der Betreuung wird durch den mobilen Dienst gewährleistet. Sonderschullehrer suchen die Schüler mit Behinderung ihrer Schule auf, beraten die Lehrer dort und unterstützen die Schüler. Mobiler Dienst wird von vielen Förderzentren, aber auch von Förderschulen verschiedenster Fachrichtungen angeboten.
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Förderschultypen im Überblick
Man unterscheidet folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:
Förderschulen für blinde und sehbehinderte Kinder und die Förderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder befinden sich oft unter einem Dach.
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Förderschulen in den Bezirken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Schulformen und Schularten
- Grundschule
- Förderschule
- Hauptschule
- Realschule
- Gesamtschule
- Privatschule
- Fachoberschule
- Berufsschule
- Gymnasium Fachgymnasium
- Kolleg
- Volkshochschule
Ämter und Behörden
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