
Einwohnermeldeamt Spandau - Wasserstadt
Wohnungsgeberbescheinigung - Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice - Bürgeramt
Einwohnermeldeamt Spandau in Berlin ist zuständig für Wohsitz anmelden, abmelden und Melderegister. Adressen, Öffnungszeiten, Stadtplan zum An- und Ummelden in Berlin.
Der Bezirk besitzt vier Einwohnermeldeämter. Die Meldeämter befinden sich in der Carl-Schurz-Straße, Westerwaldstraße, Parnemannweg und Hugo-Cassirer-Staße.

Einwohnermeldeamt Spandau - Wasserstadt
Das Einwohnermeldeamt Spandau - Wasserstadt ist eine bezirkliche Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Meldestellen sind mit den Bürgeramt des Bezirks verknüpft. Das Melderegister wird im zentralen Einwohnermeldeamt in Berlin geführt. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht.
Das Meldeamt führt die Melderegister, deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.
Das Meldewesen ist das "informationelle Rückgrat" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.
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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes - Meldepflicht
Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde im Bezirk anzumelden.
Achtung! Wer der Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.
Aufgaben Einwohnermeldeamt Spandau - Wasserstadt
Weitere Aufgaben im Einwohnermeldeamt
Was müssen Sie mitbringen
Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und eine vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
Formulare
Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, die vom Berlinstadtservice.de bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an das für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden.
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Meldeämter
Formulare (zum downloaden)
Auskunft zu einer Person
Service
Umzug
Weitere Ämter im Bezirk
Terminvereinbarung beim Bürgeramt
Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
AusweisApp2

Digitaler Ausweis
Adresse
Hugo-Cassirer-Straße 48
13587 Berlin Hakenfelde
Kontakt
030/9027 9841 1
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U7
Bus 139, 236
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Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 09:30 - 18:00 - (Nur nach Terminvereinbarung) |
Dienstag | 09:30 - 18:00 - (Nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 - (Nur nach Terminvereinbarung) |
Donnerstag | 07:30 - 14:00 - (Nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | 07:30 - 13:00 - (Nur nach Terminvereinbarung) |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Wer seine Wohnung in Berlin anmelden oder ummelden möchte, kann dies auch online tun.
- So funktioniert es -
Achtung! Bitte beachten Sie ...
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Es ist wichtig, stets darauf zu achten, dass Portale transparent über die Verwendung Ihrer Daten informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, informierte Entscheidungen zu treffen. Achten Sie auf Hinweise zu Datenschutz und stellen Sie sicher, dass Ihr Einverständnis aktiv eingeholt wird, bevor Sie persönliche Informationen preisgeben. Ihre Privatsphäre ist wertvoll und sollte immer respektiert werden.
Antrag - Formular - Bescheinigung
Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden
Erläuterung zur Wohnsitz Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin
Wohnsitz anmelden ist gesetzlich vorgeschrieben
Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnsitz bei dem hierfür zuständigen Meldeamt anmelden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt Berlin bekannt geben möchten, nehmen Sie daher für alle Fälle etwas Bargeld mit. Weiterhin sind folgende Dokumente vorzulegen:
Gang zum Einwohnermeldeamt notwendig?
Das persönliche Erscheinen auf der Meldestelle bleibt Ihnen in der Regel nicht erspart, da hierbei auch Ihr Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift versehen wird. Mitunter akzeptieren die Behörden aber auch eine postalische Anmeldung. Hier genügt es, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular des neuen Wohnortes auf dem Postweg an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken. (Formular - Wohnsitz anmelden)
Fügen Sie dem Schreiben bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die dann noch notwendige Aktualisierung Ihrer Anschrift im Personalausweis können Sie beim nächstmöglichen Behördengang erledigen.
Wohnsitz anmelden innerhalb von einer Woche nach Umzug beim Einwohnermeldeamt
Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Einwohnermeldeamt an. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Fälligkeit und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.
Den Wohnsitz anmelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz, der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Zustellung der Lohnsteuerkarte. Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.
Wohnsitz anmelden durch Vertreter
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Wohnsitz-Anmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Anmeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Anmelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.
Mehrere Wohnungen - Hauptwohnsitz anmelden
Falls Sie mehrere Wohnungen bewohnen, müssen Sie sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden und diesen anmelden. Üblicherweise ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Auch hier gibt es für Familien eine Ausnahme: Leben Sie in einer Familie, ist Ihr Hauptwohnsitz immer der Familienwohnsitz.
Vermieter-Bestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung)
Eine Einzugsbestätigung des Vermieters ist notwendig. Dazu füllen Sie bitte ein Formular aus und legen es den Vermieter zur Bestätigung vor. Dieses Formular legen Sie der Wohnsitzanmeldung bei.
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