Führerschein in Berlin

Hinweise zu Führerscheinangelegenheiten - Antrag - Ausstellung - Umtasch

Wenn Sie in Berlin ein Kraftfahrzeug fahren wollen, dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (EU Führerschein).

Voraussetzung für ein Führerschein

Jede Person, die in Berlin auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis und hat diese mit einem Führerschein zu dokumentieren. Dieser wird mit einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung einer Fahrschule erteilt. Nachdem Sie die Theorie und die praktische Fahrprüfung bestanden haben, bekommen Sie ein vorläufiges Dokument. Mit der Bescheinigung sind Sie berechtigt bis zur Abholung Ihres richtigen Führerscheins ein Fahrzeug zu fahren.

Der Erwerb ist bereits ab einem Alter von 17 Jahren möglich. Es berechtigt ein begleitetes fahren.

Führerschein Ausstellung in Berlin

Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Führerscheins zuständig. Die Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Info! Bitte beachten Sie ...

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Den neuen Führerschein erhalten Sie per Post an Ihre Wohnadresse. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.

Unter der Telefonnummer 9026 9240 0 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00-15:00 Uhr und am Freitag von 07:00-14:00 Uhr besetzt.

Wo finde ich mein Bürgeramt?

Die Bürgerämter sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie können eins der zahlreichen Bürgerämter in Wohnortnähe (Bürgeramt im Bezirk) besuchen und die bürgernahen Dienstleistungen in Anspruch nehemen.

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Bürgernahe Dienstleistungen im Bürgeramt

Besucherinnen und Besucher können sich an Ansprechpartner im Bürgeramt wenden, die für ihre Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

Anträge zu allen wichtigen Aufgaben werden von der Vewaltung im Bürgeramt vorgeprüft.

Zunehmend werden bürgernahe Informationsleistungen auch auf Berliner Serviceportalen wie von uns dem Berlinstadtservice als Bürgerservice angeboten.

Wartezeit am Bürgeramt

Für die Abholung von Dokumenten benötigen Sie in allen Standorten der Bürgerämter keinen Termin und keine Wartenummer.

Was benötige ich für die Ausstellung eines Führerscheins

Für die Ausstellung eine Führerscheins benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Pass
  • Lichtbild (biometrisches Foto)
  • Vorlage einer Fahrerlaubnis (alter Führerschein im Original)
  • Vorläufiges Dokument der Fahrschule
  • Gebühren

    Für den Erhalt eines Führerscheins ist eine Gebühr von 15,00 € bei der Antragsstelle zu entrichten.

    Für den Pflichtumtausch in einen neuen EU Führerschein ist eine Gebühr von 25,30 Euro, zusätzlich 5,10 Euro für den Direktversand fällig. Sie erhalten den neuen Führerschein direkt per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten.

    [ Mehr Ämter und Behörden in Berlin ]

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    Bürgeramt im Bezirk

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    Bürgerservice der Stadtverwaltungen

    Termin beim Bürgeramt

    Behördennummer 115

    Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren.

    Fahrschule
    Erwerb eines Führerscheins

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    Führerschein Information

    Voraussetzung

    Für das führen eines Fahrzeuges (KFZ) ist ein Führerschein erfordelich.

    Erwerb eines Führerscheins

    Der Erweb eines Führerscheins ist nur durch eine Prüfung in einer Fahrschule gewährleistet. Der Unterricht ist gebührenpflichtig.

    Führerscheinklassen

  • Klasse A
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse AM
  • Klasse B
  • Klasse C
  • KlasseC1
  • Klasse D
  • Klasse D1
  • Klasse DL
  • Ausstellung eines Führerscheins

    Für die Ausstellung eines Führerscheins ist das Bürgeramt in Ihren Bezirk (Wohnortnähe) zuständig. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro

    Führerschein Pflichtumtausch

    Ab den 1. Januar 2022 beginnt in Berlin der Pflichtumtausch. Der Umtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine und DDR-Führerscheine. Es wird eine Gebühr von eine Gebühr von rund 25,00 Euro erhoben. Der Pflichtumtausch erfolgt stufenweise:

  • Vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033
  • 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
  • Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro rechnen.

    Auto Kauf / Erwerb

    Jedes Fahrzeug das Sie erweben und führen wollen bedarf der Anmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle und unterliegt den Kraftfahrzeug-Steuern.

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