
Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg
Ummeldung - Lohnsteuerkarte - Wohngeld - Reisepass - Ausweis - Erziehungsgeld - Zeugnis - Wohngeld - Anwohnerparkausweis
Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg auch Bürgerbüro, Bürgerdienst oder Bürgerservice genannt sind Einrichtungen der Stadt Berlin, in der publikumsintensive Dienstleistungen für die Bürger an einer Stelle zusammengefasst sind. Im Bürgeramt finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen unter einem Dach.
Das Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg soll dazu dienen, die Verwaltung effizienter und kundenorientierter zu gestalten.
Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg - Standorte
* Die Adressen finden Sie weiter unten.

Bürgerservice im Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg
Das Konzept beinhaltet zahlreiche Dienstleistungen die möglichst wohnortnah, bei erweiterten Öffnungszeiten und kurzen Wartezeiten. Das Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg ist der kurze Weg aller Dienstleistungen der Berliner Verwaltung und ein Synonym für kundenorientierten Bürgerservice.
Das Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg und dessen Aufgaben
Die Palette der Aufgaben des Bürgerservice reicht von der Bearbeitung von Ausweisen und Pässen über die Ausstellung von Führerschein, Lohnsteuerkarte, Wohngeld, Wohnberechtigungsschein (WBS), Rente, Aufenthaltsrecht, Anwohnerparkausweis, Sperrmüllkarte und Müllsäcke bis zur Ausstellung einen Führungszeugnis. (s. auch Dienstleistungen).
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Bürgernahe Dienstleistungen im Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg
Besucherinnen und Besucher können sich an Ansprechpartner im Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg wenden, die für ihre Angelegenheiten zur Verfügung stehen.
Anträge zu allen wichtigen Aufgaben werden von der Vewaltung im Bürgeramt vorgeprüft. Zunehmend werden bürgernahe Leistungen auch auf Berliner Serviceportalen wie von uns dem Berlinstadtservice als Bürgerservice angeboten.
Um ein Termin in einer Berlin Behörde zu vereinbaren, rufen Sie bitte die bereitgestellten Rufnummern oder die 115 an.
Öffnungszeiten der Bürgerämter
Das Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg ist nur für Terminkunden geöffnet. Es bedarf einer vorherigen Anmeldung.
Wartezeit im Bürgeramt
Für die Abholung von Dokumenten benötigen Sie in allen Standorten der Bürgerämter keine Wartenummer.
Bürgerämter in den Bezirken von Berlin
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte-Wedding-Tiergarten
- Neukölln
- Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
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Bürgerservice der Stadtverwaltungen
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Weitere Ämter und Behörden in Berlin
Terminvereinbarung beim Bürgeramt
Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Bürgeramt Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin Schöneberg
U-Bahn U4
Bus 104, 106, M46
Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 11:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
Donnerstag 11:00 - 18:00
Freitag 10:00 - 14:00
Bürgeramt Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin Tempelhof
U-Bahn U6
Bus 184, 140, 246, M46
Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 11:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
Donnerstag 11:00 - 18:00
Freitag 10:00 - 14:00
Bürgeramt Lichtenrade
Briesingstraße 6
12307 Berlin Lichtenrade
S-Bahn S2
Bus 172, 175, 275, M76
Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 11:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
Donnerstag 11:00 - 18:00
Freitag 10:00 - 14:00
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Antrag - Formular - Bescheinigung
Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben.
Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. Sozialamt in Wohnortnähe senden.
Dienstleistungen Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg in Berlin
• Abmeldung eines Berliner Wohnsitzes
• Änderung eines Kinderreisepasses
• Änderung in einem Reisepass
• Änderungen in Fahrzeugpapieren (nur Anschriften und Namen)
• Anmeldung bei der Meldebehörde
• Antrag auf eine Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen (Angemessenheitsbescheinigung)
• Antrag auf eine RLvF Bescheinigung (II. Förderweg)
• Aufenthaltserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren
• Auskunft aus dem Melderegister
• Auskunft aus dem Melderegister zur eigenen Person
• Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust oder Diebstahl
• Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
• Ausweisantragstellung
• Ausweisverlustanzeige
• Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges
• Anwohnerparkausweis - Antragstellung/ Umschreibung
• Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
• Berlinpass
• Elterngeld (für Geburten seit dem 1.1.2007)
• Ersatzlohnsteuerkarte
• Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte / für Kinder
• Erziehungsgeld
• Fahrerlabnis - Begleitetes Fahren ab 17
• Führerschein - Ersatz nach Verlust / Diebstahl
• Führerschein - Ersterteilung
• Führerschein - Erweiterung
• Führerschein - International
• Führerschein - Neuerteilung
• Führerschein - Umschreibung
• Führerschein - Umstellung
• Führerschein - Umtausch
• Führerschein - Verlängerung (auch nach Fristablauf)
• Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
• Familienpass (Verkauf)
• Freizügigkeitsbescheinigung
• Führungszeugnis
• Gewerbezentralregister
• Grundsicherungsleistungen
• Hauptwohnungsänderungserklärung
• Kinderreisepass - Antrag
• Lohnsteuerkartenänderung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)
• Lohnsteuerkartenänderung für dauernd getrennt lebende Ehegatten
• Lohnsteuerkartenänderung nach einer Eheschließung
• Lohnsteuerkartenänderung nach einer Scheidung
• Lohnsteuerkartenänderung nach Tod des Ehegatten
• Lohnsteuerkartenänderung nach Tod eines Kindes
• Lohnsteuerkartenänderung nach Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft
• Lohnsteuerkartenänderung nach Zuzug des Ehegatten aus dem Ausland
• Lohnsteuerkartenänderung wegen der Geburt oder Berücksichtigung von Kindern
• Lohnsteuerkartenausstellung mit der Steuerklasse Sechs
• Lohnsteuerkartenrückgabe
• Meldebescheinigung
• Passantrag
• Passverlustanzeige eines deutschen Reisepasses
• Sozialleistungen (Beratung)
• Steuerklassenwechsel
• Steuerlichen Lebensbescheinigung
• Super-Ferien-Pass (Verkauf)
• Übertragung eines Aufenthaltstitels
• Verpflichtungserklärung nach § 68 sowie nach § 66 und § 67 des Aufenthaltsgesetzes (Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen)
Beratung sowie Antragsannahme beim Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg in Berlin
• Wohngeld und Mietzuschuss
• Wohnberechtigungsscheine / Wohnungen des 2. Förderwegs
• Bundeserziehungsgeld
• Antrag auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe von Kopien aus Unterlagen des MfS der DDR
• Antrag für die Rundfunkgebührenbefreiung
• Verkauf von Ferienpässen und Familienpässen
• Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen, Unterschriften, Rentenunterlagen sowie Urkunden
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